Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass der Täter zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Als Bewährungsauflage dürfte er Ihnen ein Schmerzensgeld zu zahlen haben.
Nach § 56 f Abs. 1 Ziffer 3 StGB kann die Bewährung widerrufen werden, wenn der Täter gegen die Bewährungsauflagen gröblich oder beharrlich verstößt. Zwar wurde dem Täter eine Verzugsfrist von zwei Monaten eingeräumt, welche er offensichtlich nie überschreitet, gleichzeitig wurde ihm aber auferlegt, die Raten jeweils am 15. des Monats zu zahlen. Hiergegen scheint er beharrlich zu verstoßen.
Sie bzw. Ihr Anwalt können das Gericht über die schlechte Zahlungsmoral des Täters in Kenntnis setzen. Das Gericht entscheidet dann, ob es die verspäteten Zahlungen als ausreichend erachtet, um die Bewährungsstrafe zu widerrufen. Der Täter müsste seine Haftstrafe dann absitzen.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass der Täter in der JVA kaum in der finanziellen Lage sein dürfte, Ihnen Ihr Schmerzensgeld zu zahlen. Eine Inhaftierung hilft Ihnen insofern nicht weiter.
Ihr Anwalt könnte aber dem Täter mitteilen, dass er eventuell gegen seine Bewährungsauflagen verstößt und Ihm die möglichen Konsequenzen aufzeigen. Vielleicht bewegt dies den Täter, zukünftig pünktlich zu zahlen.
Solange sich an dem Einkommen des Täters nicht ändert, ist eine Erhöhung der Raten durch das Gericht unwahrscheinlich. Selbst wenn der Täter demnächst über ein höheres Einkommen verfügen sollte, liegt es im Ermessen des Gerichts, ob es die Raten erhöht oder gar die ganze Summe in einer Zahlung fordert.
Aus zivilrechtlicher Sicht könnten Sie den Täter bei jeder verspäteten Zahlung anmahnen bzw. einen Mahnbescheid beantragen. Da er aber voraussichtlich spätestens zwei Monate später zahlt und eine Zwangsvollstreckung im Zweifel ins Leere gehen würde, hilft Ihnen ein gerichtliches Mahnverfahren ebenfalls nicht viel weiter.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit Ihrem Rechtsanwalt konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt