getrennt lebende Eltern, gemeinsames Sorgerecht ,neue Wohnort und Kita

| 16. Juni 2020 11:56 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


08:58
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Sachverhalt.

Ich lebe von meiner Ex- Partnerin seit 3 Jahre getrennt.
Wir haben eine 3,5 Jahre alte Tochter und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Unsere Tochter lebt bei ihrer Mutter, ca. 20 km von meinem Zuhause entfernt. Ich habe meine Tochter alle 14 Tage am Wochenende und jeden Mittwoch bis Donnerstag. Wobei ich sie Mittwochs von der Kita abhole und Donnerstag morgen wieder hin bringe.
Meine Ex Partnerin hat mir vor 3 Tagen per SMS mit geteilt , dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen ziehen wird.Der neue Wohnort ist auch wieder ca 20 km von meinem Zuhause entfernt, nur in die entgegen gesetzte Richtung. Telefonisch hat meine Ex Partnerin mir vor 2 Tagen mitgeteilt, dass ein Kita Platz zum 01.08. diesen Jahres ganz in der Nähe ihrer neuen Wohnung frei ist und ich schnellst möglich mich dort melden solle um meine Einwilligung zu geben. Dazu bin ich allerdings nicht bereit. Ich habe meine Ex Partnerin diesbezüglich mehrfach um ein persönliches Gespräch gebeten, diese Bitten wurden von ihr abgelehnt. Von der besagten Kita habe ich telefonisch erfahren, dass meine Ex Partnerin bereits am 31.03. diesen Jahres unsere Tochter auf die Warteliste hat setzten lassen. Ich wurde bei der Findung einer neuen Kita für meine Tochter komplett übergangen und auch nur von meiner Ex Partnerin informiert, weil die Kita nach den Sorgerechtverhältnissen gefragt hat. Auch würde es für mich unmöglich in Zukunft meine Tochter von Mittwochs bis Donnerstags zu mir zu holen, dies ist dann zeitlich nicht mehr machbar. Ich bestehe darauf, mit meiner Ex Partnerin zusammen eine geeignete Kita für unsere Tochter zu finden, die unser beider Bedürfnissen zumindest nahe kommt.
Wie stehen meine Chancen das zu erreichen. Und ist meine Ex Partnerin dazu verpflichtet mich rechtzeitig über solche Veränderungen im Leben unserer Tochter zu informieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
16. Juni 2020 | 13:01

Antwort

von


(448)
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18225 Kühlungsborn
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Kindesmutter ist verpflichtet, Sie über alle wichtigen Belange, die das gemeinsame Kind betreffen zu informieren. Hierzu gehört sehr wohl auch die Anmeldung in einer anderen Kindertagesstätte.
Sofern Sie beide das Sorgerecht ausüben, besteht eine gegenseitige Informationspflicht und selbstverständlich werden Dinge, die elementare Bedürfnisse des Kindes, wie eben auch der Besuch einer Kindertagesstätte, Regeln, nur wirksam, wenn Sie diese auch zusammen entscheiden.
Dabei ist zwischen den Eltern vorauszusetzen, dass eine entsprechende Kommunikation und gegenseitige Information jederzeit erfolgt.
Allerdings wäre dies der Idealzustand, den die Kindesmutter vorliegend nicht eingehalten hat.
Insofern stimme ich Ihrer Auffassung vollständig zu, als dass sie miteinander sprechen sollten, wie eine für Ihre Tochter geeignete Lösung aussehen kann.
Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen und zwar vorrangig, vor den Interessen der Eltern, wie das Kind letztlich auch in einer neuen Kita zurechtfinden würde und wie sich der Verlust der sozialen Kontakte in der alten Kita auf das Kind auswirken würde.
Letztlich spielen auch weitere Gründe und die wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhänge der Eltern in punkto Abholung und Betreuung der Tochter eine Rolle, die mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen sind.
Kommt es zum Streit, müsste ein Gericht darüber entscheiden, wo das Kind bzw. in welcher Kita das Kind am besten aufgehoben ist.
Eine Prognose dürfte allerdings aufgrund des hier doch relativ dünnen Sachverhalts nur schwierig abzugeben sein.
Allerdings ist für mich nicht ganz verständlich, wenn die alte Kita ebenfalls 20 Kilometer von ihrem zuhause entfernt ist, warum dies dann zeitlich nicht zu schaffen ist, wenn die neue Kita ebenfalls 20 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ist oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Anders wäre dies natürlich, wenn sich die Kita an Ihrem Wohnort befindet. Hier dürfte dann auch ein entsprechendes Interesse Ihrerseits bestehen, dass die Tochter weiterhin die alte Kita besucht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2020 | 14:09

Sehr geehrter Herr Joachim,

danke für die schnelle Antwort.

Die alte Kita ist ca 2 km von meiner Arbeitsstelle entfernt. Ich habe Anfang des Jahres dafür gesorgt dort hin versetzt zu werden und dies meiner Ex Partnerin auch mitgeteilt. Die neue Kita wäre dann ca 40 km von meiner Arbeitsstelle entfernt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juni 2020 | 08:58

Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre weiteren Informationen.
Soweit eine Verdopplung der Fahrzeiten hier infrage kommt, gilt das oben Genannte erst Recht.
Es müssen sehr gute Gründe dafür vorliegen, dass hier der Kindergartenplatz getauscht wird und im Hinblick auf die Umgangsregelung sehe ich hierfür keinen Bedarf, nur weil die Kindesmutter zu ihrem Lebensgefährten ziehen möchte. Anders wäre dies möglicherweise aus beruflichen Gründen anzusehen, trotzdem müssen Ihre Interessen berücksichtigt werden und auch der Kindesmutter entsprechende Fahrten zugemutet werden.
Gegebenenfalls ließe sich auch darüber nachdenken, dass die Betreuungszeiten im Rahmen des Umgangs auch bei Ihnen länger werden würden und möglicherweise ein Wechselmodell infrage kommt.
Für die positive Bewertung danke ich Ihnen.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung, viele Grüße

Christian Joachim
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 16. Juni 2020 | 14:10

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