Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kindesmutter ist verpflichtet, Sie über alle wichtigen Belange, die das gemeinsame Kind betreffen zu informieren. Hierzu gehört sehr wohl auch die Anmeldung in einer anderen Kindertagesstätte.
Sofern Sie beide das Sorgerecht ausüben, besteht eine gegenseitige Informationspflicht und selbstverständlich werden Dinge, die elementare Bedürfnisse des Kindes, wie eben auch der Besuch einer Kindertagesstätte, Regeln, nur wirksam, wenn Sie diese auch zusammen entscheiden.
Dabei ist zwischen den Eltern vorauszusetzen, dass eine entsprechende Kommunikation und gegenseitige Information jederzeit erfolgt.
Allerdings wäre dies der Idealzustand, den die Kindesmutter vorliegend nicht eingehalten hat.
Insofern stimme ich Ihrer Auffassung vollständig zu, als dass sie miteinander sprechen sollten, wie eine für Ihre Tochter geeignete Lösung aussehen kann.
Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen und zwar vorrangig, vor den Interessen der Eltern, wie das Kind letztlich auch in einer neuen Kita zurechtfinden würde und wie sich der Verlust der sozialen Kontakte in der alten Kita auf das Kind auswirken würde.
Letztlich spielen auch weitere Gründe und die wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhänge der Eltern in punkto Abholung und Betreuung der Tochter eine Rolle, die mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen sind.
Kommt es zum Streit, müsste ein Gericht darüber entscheiden, wo das Kind bzw. in welcher Kita das Kind am besten aufgehoben ist.
Eine Prognose dürfte allerdings aufgrund des hier doch relativ dünnen Sachverhalts nur schwierig abzugeben sein.
Allerdings ist für mich nicht ganz verständlich, wenn die alte Kita ebenfalls 20 Kilometer von ihrem zuhause entfernt ist, warum dies dann zeitlich nicht zu schaffen ist, wenn die neue Kita ebenfalls 20 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ist oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Anders wäre dies natürlich, wenn sich die Kita an Ihrem Wohnort befindet. Hier dürfte dann auch ein entsprechendes Interesse Ihrerseits bestehen, dass die Tochter weiterhin die alte Kita besucht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Christian Joachim
Sehr geehrter Herr Joachim,
danke für die schnelle Antwort.
Die alte Kita ist ca 2 km von meiner Arbeitsstelle entfernt. Ich habe Anfang des Jahres dafür gesorgt dort hin versetzt zu werden und dies meiner Ex Partnerin auch mitgeteilt. Die neue Kita wäre dann ca 40 km von meiner Arbeitsstelle entfernt.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre weiteren Informationen.
Soweit eine Verdopplung der Fahrzeiten hier infrage kommt, gilt das oben Genannte erst Recht.
Es müssen sehr gute Gründe dafür vorliegen, dass hier der Kindergartenplatz getauscht wird und im Hinblick auf die Umgangsregelung sehe ich hierfür keinen Bedarf, nur weil die Kindesmutter zu ihrem Lebensgefährten ziehen möchte. Anders wäre dies möglicherweise aus beruflichen Gründen anzusehen, trotzdem müssen Ihre Interessen berücksichtigt werden und auch der Kindesmutter entsprechende Fahrten zugemutet werden.
Gegebenenfalls ließe sich auch darüber nachdenken, dass die Betreuungszeiten im Rahmen des Umgangs auch bei Ihnen länger werden würden und möglicherweise ein Wechselmodell infrage kommt.
Für die positive Bewertung danke ich Ihnen.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung, viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt