Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Aus baurechtlicher Sicht könnten Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anfragen, ob die erteilte Genehmigung die derzeitige Funktion umfasst. Möglicherweise müsste der Betreiber nämlich eine Nutzungsänderung beantragen.
Möglich wäre auch ein Verstoss gegen einen Bebauungs- oder Flächennutzungsplan, sofern diese vorliegen.
Ob gewerberechtlich eingriffen werden kann, wäre möglich, nämlich dann, wenn für die Ausübung bestimmte Genehmigungen erforderlich wären.
Mit den Belastungen müssten Sie sich aber grundsätzlich abfinden, sofern alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vertrag durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Ldw. Lager und Versandhalle
15. April 2010 14:16 |
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40€
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Hallo und guten Tag!
In meiner Nachbarschaft wurde eine obige Halle errichtet, und als Ldw. Lager und Versandthalle genehmigt.
Diese Halle ist nun im dritten Jahr in Betrieb, und störte nur ein wenig.
Nun jedoch sind schon eine Gemüseverpackungsfirma, Kartonagenfabrikation für die Ldw. und Kühlhäuser im Bau, was ein hohes Aufkommen von Unannehmlichkeiten mit sich bringt.
Dies bezieht sich auf Lärm, auch auf LKW und Traktor - Verkehr
Meine Frage?
Ist dieses so ohne weiteres möglich, und wenn nicht, was kann man dagegen ausrichten, da der Betrieb uneinsichtig ist.
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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