ebay iPhone mit Apps

1. März 2010 07:29 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


08:54

Sehr geehrte Dame oder Herr,
ich habe mir bei Ebay ein Iphone per sofortkauf gekauft.
In dem Angebot wurde das Handy mit einer Reihe sogenannter Apps, vieler mp3s verkauft Die das Handy erheblich aufwerten. Diese Apps sind Applikationen für das Handy.

Unter Anderem auch eine Navigationssoftware. Der Gesamtwert der Apps war ca 95 Euro.Nun stellt sich die Sache aber etwas schwieriger dar denn die Lizenzen der Apps sind an einen ITunes Benutzeraccount gebunden nicht an das Gerät selbst. Das Heißt beim nächsten Update wären sämtliche Apps weg.

Also habe ich, bisher nur per Email, den Verkäufer gebeten, mir entweder den ITunes Account zu übertragen um mir die Lizenzen für die Programme zu übertragen, oder aber mir die 95 Euro gutzuschreiben, damit ich mir die Lizenzen für die Programme neu kaufen kann.

Beides will der Verkäufer aber nicht, und hat seit dem jeglichen Kontakt abgebrochen.
(eine Antwort von ihm kam noch, und zwar: keiner würde Lizenzen bei ebay zu den apps dazu geben...
weiterhin wollte er mir den kompletten Kaufpreis erstatten, das will ich aber nicht. Ich habe ja etwas gekauft und möchte dieses Gerät mit den apps haben, so wie es in der Auktion beschrieben war)


Weiterhin habe ich ihm gesagt sollte er es nicht tun, werde ich ihn Anzeigen, da er ja Programme verkauft hat, genau genommen noch jede Menge mp3s ohne mir die Lizenzen dafür mitzugeben.
Er wollte lediglich das Handy damit aufwerten.



Das Handy ist noch nicht bei mir angekommen, Ich würde mit dem ungeöffneten Paket wenn es ankommt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (wegen zig facher Urheberrechtsverletzung, und Verkauf von Programmen ohne Die Lizenzen zu übergeben ) . Raten Sie mir dazu ?

1. März 2010 | 07:46

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass Sie durch eine Anzeige weder ein Iphone mit Apps noch Ihre Geld bekommen, ja möglicherweise sogar Gefahr laufen, dass das Gerät beschlagnahmt wird.

Diese Vorgehensweise bringt Sie also nicht weiter.

In zivilrechtlicher Hinsicht haben Sie Anspruch auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln, vgl. § 433 BGB .

Wenn die Apps und deren Nutzung an eine Lizenz gebunden sind, und Sie diese Lizenz nicht mit übertragen bekommen, liegt ein Mangel vor, der Ihnen nach § 437 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung gibt.

Im Zuge dieses Anspruches können Sie die Lizenzen selber besorgen und vom Verkäufer das dafür notwendige Geld, wahrscheinlich die 95.- € verlangen.

Das Ganze muss aber auf zivilrechtlichem Weg erfolgen und kann nicht durch eine Strafanzeige erreicht werden. Der von Ihnen vorgesehene Weg ist daher nicht zielführend.


Mit freundlichen Grüßen



Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2010 | 07:54

guten Morgen,
können Sie sich die Ebay Auktion einmal anschauen?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250586922252&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

Ich habe das Handy per paypal gezahlt. Wäre es möglich die 95 Euro per paypal zurück zu fordern ?

Ich müsste ja die Programme löschen, da ich mich selbst sonst strafbar machen würde.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2010 | 08:54

Nein, Sie können die Zahlung über Paypal nicht zurückbuchen lassen, sondern müssen den zivilrechtlichen Weg gegen den Verkäufer gehen.

Ob Sie Proramme löschen müssen, ist eine Frage der jeweiligen Lizenzen.

Was genau verkauft werden sollte, ergibt sich aus dem Auktionspunkt "Lieferumfang".


Mit freundlichen Grüßen


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