ALG1-Anspruch nach (gescheiterter) Selbständigkeit?

| 17. Januar 2010 19:42 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich war seit Mai 2001 bis zum 15. August 2009 bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt beschäftigt. In dieser Zeit habe ich lediglich zwischen dem 1. August 2008 und dem 12. Oktober 2008 auf Grund einer kurzzeitigen Arbeitsloigkeit ALG1 bezogen und war anschleießnd wieder angestellt beschäftigt.

Zum 17. August 09 habe ich mich selbständig gemacht. Nun sieht es so aus, dass ich zu Ende Februar meinen größten Kunden verlieren werde. Weitere Aufträge sind derzeit leider nicht in Sicht.

Ich würde nun gerne wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn ich mich nun arbeitslos melden muss. Habe ich noch Anspruch auf den Bezug von ALG1? Oder nur noch Hartz4?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die entsprechenden Paragraphen nennen könnten.

17. Januar 2010 | 20:13

Antwort

von


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Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
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Sehr geehrter Fragesteller,

da zwischen dem 12. Oktober 2008 und dem 17. August 2009 keine 360 Kalendertage liegen, haben Sie in dieser Zeit keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erworben.

Den am 1. August 2008 entstandenen Restanspruch auf ALG 1 können Sie allerdings noch innerhalb von vier Jahren nach Anspruchsentstehung geltend machen (§ 147 Abs. 2 SGB 3 ), also bis zum 31. Juli 2012. Danach ist der Anspruch erloschen.

Sie sind somit nicht nur auf Hartz IV verwiesen, sondern haben Anspruch auf ALG 1. Sollte allerdings trotz des ALG 1-Bezuges noch Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB 2 vorliegen, kann ggf. ergänzend ALG 2 bezogen werden.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 23. Januar 2010 | 10:02

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