Während Dienstreise Auto auf Firmenparkplatz beschädigt- Fahrerflucht

15. Januar 2010 11:56 |
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in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe folgendes ärgerliches Erlebnis:

Ich arbeite für eine Fluggesellschaft am Flughafen in Frankfurt, und habe dort einen Parkplatz, der vom Flughafenbetreiber Fraport an meinen Arbeitgeber vermietet ist. Das Flughafengelände ist ein Betriebsgelände der Fraport AG und dort gilt die StvO.

Die Parkplätze sind an ungünstiger Stelle, LKWs rangieren ständig hinter den Autos, des öfteren sind schon Unfälle passiert, es herrscht aber akuter Parkplatzmangel, daher werden an den unmöglichsten Stellen Parkplätze angelegt um diese zu vermieten.

Ich wurde von meinem Arbeitgeber auf eine Schulung in die Vereinigten Arabischen Emirate geschickt (Dienstreise), so stelle ich mein Auto immer in diesem Falle auf meinem Parkplatz ab und starte dann von Frankfurt aus auf Dienstreise.

Dieses mal war ich eine Woche weg und bei der Rückkehr stelle ich fest, dass innerhalb der Woche ein LKW wohl mit dem Auflieger meinen Kofferraum förmlich aufgeschlitzt hat und Fahrerflucht begangen hat (oder es nicht bemerkte).

Dies soll mich nun im Rahmen meiner Vollkasko Versicherung 500 EUR SB + Hochstufung bedeuten, womit ich mich natürlich ungerne abfinden möchte.

Die Frage:
Ist hier der Arbeitgeber in der Pflicht mir den entstandenen Schaden zu ersetzen, da ich Dienstlich dort war?

Oder kann ich die Flughafengesellschaft belangen, da der Parkplatz so etwas eigentlich geradezu provoziert?
Auch weigert sich der Flughafernschutzdienst in der Nähe befindliche Kameras auszuwerten, da diese nicht unmittelbar auf den Parkplatz zeigen.

15. Januar 2010 | 12:28

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Der Arbeitgeber haftet Ihnen nicht, weil der Schaden nicht in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist, sondern lediglich "bei Gelegenheit".

Die Flughafengesellschaft haftet nur dann, wenn ein Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden könnte. Allein der Umstand, dass der Parkplatz sehr eng ist, reicht hierzu nicht aus.

Sie sollten daher Strafanzeige erstatten und die Polizei auf das Vorhandensein einer Videoüberwachung hinweisen; möglicherweise kann dadurch doch noch der Schädiger ermittelt werden.


Mit freundlichen Grüßen


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