Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich wäre eine Entlassung wegen der Fehltage möglich, da dann eine sogannnten mangelnden Bewährung in Form der fehlenden Befähigung vorliegen kann. Allerdings wird man kaum bei 15 Fehltagen p.a. davon ausgehen können, dass diese Grenze schon überschritten ist. Ein strafrechtliches Fehlverhalten ist nicht Voraussetzung; dieses würde nur die Entlassungsfristen verkürzen.
Allerdings müssten Sie vorab den genauen Grund erfahren und dazu schriftlich angehört werden. Auch dann sind Sie aber nicht rechtlos und müssten dieses hinnhemen. Sie könnten dann notfalls die gerichtliche Entscheidung herbeiführen, die sicherlich angesichts der 15 Fehltage zu Ihren Gunsten ausgehen dürfte, da diese Zeit eben noch nicht so ungewöhnlich hoch ist, dass man von einer fehlenden Befähigung sprechen kann.
Einer "Abmahnung" bedarf es hingegen nicht. Das Verfahren könnte also auch ohne Vorwarnung eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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