Sehr geehrter Ratsuchender,
eine gesetzliche Krankenversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Daher ist ein Amtshaftungsanspruch grundsätzlich möglich.
Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung besteht, kann man nicht im Rahmen Ihrer Anfrage beantworten. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung.
Probelmatisch ist z.B. dass Sie den Ihnen entstandenen Schaden konkret in Euro beziffern und letztendlich auch beweisen müssen. Dies ist oftmals äusserst schwierig.
Ferner tritt die Haftung nicht ein, wenn Sie es zuvor (irgendwann) versäumt haben Ihre Rechte durch die Einlegung eines möglichen Rechtsmittels zu waren. Hierzu zählen auch Rechtsmittel gegen evtl. ablehnende Entscheidungen.
Wenn Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen sollten Sie die Erfolgsaussichten zunächst durch einen Rechtsanwalt vor Ort genau prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Rechtsmittel gegen den ausgehenden Bescheid habe ich schon 2003 gemacht. Danach hat man wiederrum ein Schreiben (BGH sagt jede Verfügung ist ein Verwaltungsakt) geschickt worauf ich widerum Einspruch einlegen musste. Man bleibt beim Einspruch einheben, aber einen Widerspruchsbescheid habe ich nur einmal erhalten. Danach hatte die Kasse keine Lust mehr. Man hat mir deutlich gesagt: Wehrst du dich bekommst du was du berauchst! So ähnlich! Dann kam es 2006 zum Schowdown in meiner finanziellen Situation und raus war ich aus der Kasse. Wieder Einspruch, kein Widerspruchsbescheid.
Ich habe, weil der Widerspruchsbescheid unzufrieden ausgestellt wurde, Klage eingereicht. Dass dauert bekanntlich extrem lange. Zwischenzeitlich kam es zu einem Vergleich, s.o. und der beigeordneter Rechtsanwalt sagte mir, ich hätte die Vollstreckung aufhalten können, ich hätte § 55 SGG
beantragen müssen. Toll! Warum habe ich dich denn?
Eigentlich dürften alle Einsprüche und Rechtsbehelfe eingelegt sein, auch die Vollstreckungsgegenklage und -erinnerung. Man kann von mir doch nicht verlangen, dass ich gegen jedes Schreiben und jede Beitragseinstufung Einspruch einlege. Da bin ich doch Hilflos verloren gegen die Kasse. Das Gesetz sagt doch nichtiger Verwaltungsakt ist nichtig. Diese Krankenkassen. Schaden ja, wie soll ich einen Schaden in Euro beziffern, wenn ich drei-fünf Jahre kein Geld bekomme? Ausserdem behaupten die jeder Selbstständige hat noch eine Kasse im Keller und die würden Beiträge verlieren! Hätte ich dass mal gemacht!
Jetzt meine Frage:
Was ist mit Aufklärungspflicht, Ehrlichkeit, Anstand, Beihilfe und Gesetzeslage?
Danke im Voraus!
Schön aufpassen, dass die Beiträge bezahlt sind!
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Amtshaftungsanspruch ist grundsätzlich schwierig durchsetzbar. Was die konkrete Schadenshöhe angeht, die muss man bei jedem Schadensersatzanspruch angeben.
Ich kann Ihnen im Rahmen Ihrer Anfrage auch nur eine erste Einschätzung geben, was ich mit meiner Antwort getan habe.
Weiterführend müsste zunächst eine konkrete Fallprüfung erfolgen, um Ihre Erfolgsaussichten für die Durchsetzung eines Amtshaftungsanspruch benennen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Amtshaftungsanspruch ist grundsätzlich schwierig durchsetzbar. Was die konkrete Schadenshöhe angeht, die muss man bei jedem Schadensersatzanspruch angeben.
Ich kann Ihnen im Rahmen Ihrer Anfrage auch nur eine erste Einschätzung geben, was ich mit meiner Antwort getan habe.
Weiterführend müsste zunächst eine konkrete Fallprüfung erfolgen, um Ihre Erfolgsaussichten für die Durchsetzung eines Amtshaftungsanspruch benennen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt