Festsetzung der Beiträge bei einer freiwilligen Krankenversicherung von Selbständigen

11. April 2009 20:21 |
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sozialversicherungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in der BEK freiwillig versichert (weiblich, 50 Jahre). Was mich wundert, sind zwei Sachen:
1. Wie wird das für die Bemessung anzurechnende Einkommen berechnet? Meine Krankenkasse nimmt die Brutto-Einkünfte laut Steuererklärung und zieht davon pauschal 25 Prozent für die Kosten ab. Meine Kosten sind aber beträchtlich höher. Nach der von der Krankenkasse vorgenommenen Berechnung liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze und muss den Höchstbeitrag zahlen.
2. Nach der Einstufung mit dem Höchstsatz verlangt die Krankenkasse jetzt für das laufende Jahr monatlich die Höchstbeiträge. Tatsächlich bricht mir in diesem Jahr der Umsatz weg, so daß ich bereits bei den Brutto-Einkünften beträchtlich unter der Beitragsbemessungsgrenz bleiben werde. Wenn ich jetzt den Höchstbeitrag bezahlen, bekomme ich den zuviel gezahlten Beitrag hinterher nicht mehr zurück. Was soll ich tun?

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