vorsorgevollmacht

17. Februar 2009 09:39 |
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Medizinrecht



Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater hat eine Vorsorgvollmacht an uns Kinder ausgestellt.(Nicht notariell beglaubigt)
Dieser Vordruck vom Bundesministerium der Justiz beinhaltet auch
den Punkt Beeden von lebensverlängerden Maßnahmen.

Jetzt ist leider der schreckliche Fall eingetreten, daß er nach einer schwierigen Herzoperation, zusammenbrach und reanimiert wurde.

Seitdem liegt er im Wachkoma. Er ist über achtzig und wollte auf keinen Fall diesen Zustand(ich habe sehr oft mit ihm über dieses Thema gesprochen).

Haben wir Kinder jetzt das Recht, z.B. bei Lungenentzündung kein Antibioika mehr zuzulassen?.

Mit freundlichen Grüssen

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