Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Selbstverständlich würde ich Ihre Vertretung übernehmen. Allerdings gibt es hier zwei Probleme zu Ihrer Vorstellung.
Zum einen kommt eine anonyme Abmahnung nicht in Betracht, da ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen muss und somit Ihre Vertretung angezeigt werden müsste.
Darüber hinaus ist fraglich, ob eine abmahnfähige Handlung vorliegt. Teile der Rechtsprechung bejahen dies (LG Berlin, LG Hamburg, LG Frankfurt/Main). Diese Auffassung dürfte die wohl überwiegende Meinung sein. Mit zutreffenden Argumenten geht jedoch beispielsweise das LG Düsseldorf (12 O 311/01
) davon aus, dass die Impressumpflichtverletzung wettbewerbsneutral ist, so lange der Anbieter nicht verschleiert wird. Der ersten Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof wohl mittlerweile angeschlossen (I ZR 228/03
).
Insoweit dürfte mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung eine Abmahnung möglich sein, allerdings nur unter den o.g. Umständen. Bei weiterem Bedarf wenden Sie sich bitte telefonisch an mein Büro, damit wir alles weitere besprechen können.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
eine Firma abmahnen weil diese kein Impressum hat
Hier finden Sie einen
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
mir ist eine Firmeninternetseite aufgefallen, welche über kein Impressum verfügt.
Da ich diesen Unternehmer nicht leiden mag, suche ich eben jemand der Ihm einen Abmahnung dafür zukommen lässt.
Evtl. springt da ja für Sie auch noch was raus.
Ich möchte dabei natürlich nicht namentlich erwähnt werden, würde mir nur wünschen eine Kopie der Abmahnung zu erhalten.
Die URL teile ich Ihnen dann persönlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
"
ich dachte eigentlich das es mit der Anfrage klar sei, dass auch da eine Abmahnung geschrieben wird.......... na ja auf jeden Fall bin ich jetzt über die Gesetzeslage informiert und 20€ los
" Stellungnahme vom Anwalt:Die Bewertung ist völlig fernliegend und unverständlich. Natürlich schreibe ich Ihnen eine Abmahnung, wenn Sie dies wünschen. Allerdings werden Sie dann die Kosten tragen müssen. Ich habe Sie nur darauf hingewiesen, dass Ihr Vorgehen a) nicht möglich (anonym) und b) nicht risikofrei ist.
Teilen Sie mir also mit, ob Sie eine Abmahnung trotzdem wünschen, dann werde ich sofort tätig.
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