Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Hauptwohnsitzes

9. Oktober 2008 16:13 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux

Ausgangssituation:
Meine Familie (Frau, 2 Kinder) und ich wohnten zusammen in Frankfurt. Ich bin berufstätig, meine Frau nach ihrem Erziehungsurlaub selbständig (Ich-AG mit flexibler Zeiteinteilung).

Da die ICH-AG nicht besonders erfolgreich läuft wollte meine Frau wieder in den alten Beruf (Angestelltenverhältnis, halbtags) zurückkehren. Da auch zwei Kinder im Alter von 3 und 6 Jahren vorhanden sind, beide (noch) im Kindergarten, fällt die Entscheidung eines Umzugs der Familie nach Norddeutschland. Dort konnte meine Frau bei der Jobsuche flexibler agieren, da die Kinderbetreuung außerhalb der Kindergarten-/bzw. Schulzeit durch die Großeltern gewährleistet ist. In Frankfurt haben wir keine Angehörigen.

Ich bleibe aus beruflichen Gründen aber vorerst weiter in Frankfurt und beziehe eine kleinere Wohnung, die als Zweitwohnsitz gemeldet wurde. Es erfolgen regelmäßige Familienheimfahrten.

Frage:
Kann bei dieser Konstellation, insbesondere bei Wegzug der Hauptwohnung vom Arbeitsplatz, die Zweitwohnung mit Ihren steuerlichen Vorteilen geltend gemacht werden ? Gibt es hier besondere Punkte zu beachten ?

Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

die Wegverlegung des gem. Haushaltes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines Haushaltes am Beschäftigungsort erfüllt nicht die Anforderungen an eine doppelte Haushaltsführung (BFH BStBl II 82,297). Wenn allerdings der eine Ehegatte am neuen Hauptwohnsitzort eine Beschäftigung aufnimmt und deshalb die Familie dorthin zieht, kann eine doppelte Haushaltsführung des am urspr. Wohnort arbeitenden Ehegatten vorliegen (BFH BStBl II 87, 852 ).

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin

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