DVD-Verleih-Vertrag wurde an andere Firma übertragen

27. September 2008 00:24 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer

Ich hatte bei AMAZON am DVD-Verleih teilgenommen. Im Juli gab Amazon diese Sparte ganz auf und übergab das Verleihgeschäft an die Firma "Lovefilm". Ich nahm an, daß damit mein Vertrag mit Amazon beendet wäre. Jetzt stelle ich fest, daß die Firma Lovefilm seit Juli Mitgliedsgebühren von mir einzieht und mich in das teuerste Verleih-Modell eingestuft hat. Natürlich hatte ich dort nie eine DVD ausgeliehen und mich nie bei Lovefilm angemeldet. Frage: Ist das rechtens? Kann eine Firma einen Verleihvertrag ohne mein Einverständnis an eine andere Firma übergeben?

Sehr geehrter Ratsuchender,

soweit Ihre Sachverhaltsangaben ausreichen, ist folgende erste rechtliche Einschätzung möglich:

Eine Übernahme Ihres Vertrages durch eine andere Firma kann ohne Ihr Einverständnis gegenüber einem der anderen beiden Beteiligten nicht rechtwirksam erfolgen. Dies ergibt sich schon aus allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuch, siehe hierzu §§ 414 , 415 BGB .

Ein solches Einverständnis könnten Sie möglicherweise jedoch zwischenzeitlich erteilt haben, z.B. mit der Zustimmung zu geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Bestätigung einer entsprechenden Benachrichtigung, etwa per E-Mail oder durch Ausfüllen eines Online-Formulars. Dies sollten Sie überprüfen und auch direkt bei amazon.de nachfragen, auf welcher Grundlage das Vertragsverhältnis mit der Firma Lovefilm angeblich fortgesetzt wurde - und natürlich vorsorglich schriftlich widersprechen.

Üblicherweise werden solche Vertragsübergänge den Kunden rechtzeitig angekündigt und es wird die Option eröffnet, den Vertrag mit dem neuen Inhaber weiterzuführen oder aber (außerordentlich) zu kündigen. Möglicherweise ist dies auch in der Weise erfolgt, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit hatten, einer Fortführung des Vertrages zu widersprechen.
Eine automatische Beendigung des Vertrages kommt dagegen nicht in Betracht.

Sollte das Vertragsverhältnis unter den oben genannten Voraussetzungen rechtswirksam übergegangen sein, ist es jedoch grundsätzlich nicht rechtens, Sie in einen höheren Tarif einzustufen. Denn es muss Ihnen zumindest die Möglichkeit eröffnet worden sein, den Vertrag zu ungeänderten Bedingungen fortzuführen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen zum Verständnis stehe ich gerne zur Verfügung.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 27. September 2008 | 12:51

Sehr geehrter Herr Geyer,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe inzwischen wie von Ihnen empfohlen Amazon zu einer Stellungnahme aufgefordert und bei der neuen Verleih-Firma Lovefilm meinen dort (zu unrecht?) bestehenden Verleihvertrag gekündigt. Ausserdem hatte ich dieser Firma nie eine Abbuchungsermächtigung erteilt. Eine Frage hätte ich noch: Kann auch mein Nichtstun, also das Nichteinlegen eines Widerspruchs, als mein Einverständnis ausgelegt werden? Ich habe definitiv keine E-Mail positiv beantwortet und kein Online-Formular ausgefüllt.
Mit freundlichen Grüßen
H.M.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. September 2008 | 14:11

Sehr geehrter Ratsuchender,

ohne entsprechende vorherige Benachrichtigung kann Ihr Schweigen keinesfalls als Einverständnis gewertet werden und auch dann nur, wenn Sie sich bereits bei dem ursprünglichen Vertragsabschluss mit amazon.de in den Vertragsbedingungen einer solchen Vorgehensweise unterworfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

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