Restschuldversicherung

26. September 2008 13:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


21:06

Hallo,


ich habe ein Kredit 2004 aufgenomm bei der Deutschen Bank und gleichzeitig wurde mir eine Restschuldversicherung angeboten, welche ich annahm.

Jetzt bin ich schwanger und erwarte am 10.1.09 mein erstes Kind. Noch bin ich angestellt in einem Altenheim , wo mein befristeter Vertrag am 31.12 ausläuft und dieser natürlich nicht verlängert wird.
Ich bin also ab dem 1.1 arbeitslos. werde aber das Elternjahr machen und zuhause bleiben, wenn das Kind kommt.

Die Finazelle Lage brauch ich Ihnen ja nicht zu erklären, hinzu kommt, das ich allein stehend bin und der Vater ein Flirt war.

Tritt die Restschuldversicherung dann ein? Ich glaube sie zahlt 12 Monate.

Es wär schön wenn Sie mir helfen könnten, weil Arbeitslos bin ich ja dann.

Herzliche grüsse

26. September 2008 | 14:25

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Eine Restschuldversicherung schützt je nach Tarif vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit durch Tod, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Sollte daher in Ihrem Versicherungsvertrag ein Eintritt der Restschuldversicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit vereinbart worden sein, sehe ich zunächst keinen Grund, warum diese vorliegend nicht eingreifen sollte, zumal kein Fall der verschuldeten Arbeitslosigkeit vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass eine exakte Beantwortung Ihrer Frage nur nach Prüfung der einschlägigen Vertragsunterlagen möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 26. September 2008 | 17:53

Macht das nichts aus das ich im Mutterschutz gehe? Das sind meine Bedenken...Hab angst das die dadurch sagen, das das eigen Verschulden ist... Wissen Sie was ich meine?

Lieben Gruss..

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. September 2008 | 21:06

Sehr geehrte Fragestellerin,

letztlich kann ich Ihnen hierzu nur dringend anraten, einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen zu werfen. Hier findet sich üblicherweise ein Passus, der die Gründe für einen Ausschluss der Leistungspflicht der Versicherung aufzählt.
Bei einer kurzen Suche nach solchen Vertragsbedingungen bin ich in der Tat auf zwei Versicherungen gestoßen, die in Ihren AGB regeln, dass die Versicherung nicht in Kraft tritt, wenn ein Fall des Mutterschutzes vorliegt. Sollte dies auch bei Ihnen der Fall sein, wäre Ihnen zu empfehlen, frühzeitig das Gespräch sowohl mit der Versicherung als auch der kreditgebenden Bank zu suchen, um ggf. eine Stundung des Kredits zu erwirken oder eine andere Lösung zu finden. Nur nebenbei sei erwähnt, dass Sie ggf. auch darüber nachdenken solten, den Vater, so er ausfindig zu machen ist, auf Unterhaltszahlung in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt

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