Kündigung wegen 3 Stunden??

20. Mai 2005 14:09 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, folgender Fall im öffentlichen Dienst in einer Bank. MItarbeiter wird kurzfristig vom Arbeitsplatz geholt um zu einer Anhörung zum Vorstand zu gehen.Bei dieser Anhörung gibt der Vorstand an informationen bekommen zu haben, das der Mitarbeiter bezüglich seiner Zeiterfassung betrogen haben soll. Dieser Betrug soll sich auf einen Zeitraum von 2 Wochen beziehen und soll dem Mitarbeiter eine zusätzlich Zeitvergütung von 3 Stunden erbracht haben. Der Mitarbeiter weißt diese Beschuldigung von sich da er behaupten kann diesen Betrug nicht begonnen zu haben. Er vermutet hinter dieser aktion einen Kollegen mit dem er sich schon länger im Streit befindet, dieser Kollege ist auch schon dafür bekannt des öftern Mitarbeiter gemoppt oder hintergangen zu haben. Der Vorstand allerdings gibt keine Informationsquelle heraus, kann aber auch keine festen Beweise sondern nur angebliche stichfeste Informationen vorlegen. der Mitarbeiter will sich nicht weiter dazu äußern da er sich in keinem Zeitpunkt als schuldig an sieht. Der Personalrat hat danach ein Gespräch mit ihm und erklärt ihm das es entweder zur sofortigen Kündigung kommen kann, oder zur Weiterarbeit im verschärften Sinne oder es gäbe noch die Möglichkeit zu einem Auflösungsvertrag zwischen beiden Parteien AG und AN. Folge nach diesen Gesprächen: Der Mitarbeiter wird vorerst vom Dienst suspendiert und soll sich erst mal nach dem WE telefonisch melden wie der Vorstand sich entschieden hat. WAS NUN?? Was kann der mitarbeiter tun??

20. Mai 2005 | 14:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Mitarbeiter sollte am Montag seine Arbeitskraft anbieten, da das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht. Sollte der Arbeitgeber ihn wieder heinschicken und den Arbeitnehmer weiterhin freistellen bzw. suspendieren und ggf. sogar eine Kündigung des Arbeitsvertrages aussprechen, sollte sich der Arbeitnehmer anwaltlich gegen die Kündigung wehren. Hier gilt es vor allem die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu wahren, da danach auch eine unwirksame Kündigung nicht mehr angefochten werden kann.

Hier dürften die Vorraussetzungen für eine Kündigung nicht vorliegen, da dazu eine grobe Vertragsverletzung und in der Regel eine Abmahnung erforderlich ist. Auf eine solche könnte zwar verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer sich z.B. wegen Betruges strafbar gemacht hat und dem Arbeitgeber dadurch ein Schaden entstanden ist.

Nach Ihrer Schilderung hat der Arbeitnehmer jedoch die ihm vorgeworfene Vertragsverletzung nicht begangen. Der Arbeitgeber ist dafür auch in der Beweispflicht. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsste er beweisen, daß die Kündigung gerechtfertigt war, weil der Arbeitnehmer falsche Angaben bei der Zeiterfassung gemacht hat. Dieser Beweis kann ihm aber nur gelingen, wenn der Arbeitskollege vor Gericht als Zeuge auftritt und wider besseres Wissen falsch aussagt.

Sollte der Arbeitnehmer also am Montag mit einer Kündigung konfrontiert werden, sollte er sich damit umgehend zu einem Rechtsanwalt begeben. Auf eine Änderung des Arbeitsvertrages zu "verschärften Bedingungen" sollte er sich natürlich ebensowenig einlassen, wie auf einen Aufhebungsvertrag.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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