Haftung als Buchhalter für Buchungen

7. Oktober 2025 11:31 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
es handelt sich um eine Maschinenbaubetrieb.
Hier werden fortlaufend Bohrer, Nadelfeilen, Wendeschneidplatten gekauft und verbraucht.
Diese Werkzeuge werden fortlaufend verbraucht.
Meine Buchungen waren bisher: Bohrer,Feilen ect. 10-30 EUR als Betreibsstoffe Konto 3000
Warenverbauch, Wareneinsatz.

Höherwertige Bohrer, Werkzeuge über - bis 100- 250,-- EUR auf 4980 Werkzeuge Aufwand.

Vor kurzem wurden Spannvorrichtungen für eine vor 2 Jahren angeschafte Machine gekauft, da diese WZ. eine längerfristige Nutzungsdauer haben, habe ich diese aktiviert auf Maschinengebundene Werkzeuge.

Können diese Buchungen in dieser Form fortgeführt werden oder sollte in Zukunft alles auf das Aufwandskonto 4980 Werkzeuge Kleingeräte gebucht werden.




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Ihre bisherige Behandlung ist im Grundsatz richtig. Verbrauchsteile wie Bohrer, Nadelfeilen und Wendeschneidplatten gelten regelmäßig als Betriebs-/Hilfsstoffe. Sie werden kurzfristig verbraucht und daher sofort als Aufwand erfasst. Das kann auf Ihrem bisherigen Betriebsstoff-Konto bleiben. Alternativ können Sie solche Verbrauchsteile gesammelt auf das Werkzeug-Aufwandskonto buchen, wenn es der Auswertung dient. Wichtig ist die klare Trennung zu langlebigen Werkzeugen.

Für eigenständig nutzbare Werkzeuge mit Nutzungsdauer über einem Jahr gelten die GWG-Grenzen netto (bei Vorsteuerabzug). Bis 250 EUR: sofort als Aufwand, kein Anlagenverzeichnis nötig. 250,01 – 800 EUR: sofort als Aufwand als GWG, aber mit Eintrag im Anlagenverzeichnis. Optional statt dessen der Sammelposten mit fünf Jahren Laufzeit für alle Anschaffungen von 250,01 – 1.000 EUR innerhalb des Wirtschaftsjahres; dann besteht kein Wahlrecht für Einzelstücke in diesem Band. Wenn Sie keinen Sammelposten nutzen, sind Anschaffungen über 800 EUR zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben. Wenn Sie den Sammelposten wählen, müssen 250,01 – 1.000 EUR in den Pool; über 1.000 EUR wird aktiviert.

Spannvorrichtungen haben in der Regel eine mehrjährige Nutzungsdauer. Die Aktivierung als maschinengebundene Werkzeuge ist sachgerecht. Entweder als separates Anlagegut mit eigenem Nutzungszeitraum oder als nachträgliche Anschaffungskosten der Maschine, wenn die Funktion der Maschine dauerhaft erweitert wird. In der Praxis empfehle ich die getrennte Aktivierung als eigenes Werkzeug/Spannmittel. So steuern Sie die Nutzungsdauer realistisch, oft um fünf Jahre, je nach Beanspruchung. Mit der Maschine verknüpfen Sie nur organisatorisch (Kostenstelle), nicht zwingend bilanziell.

Ob künftig alles auf 4980 gebucht werden sollte: Nein, nicht pauschal. Behalten Sie für schnell verbrauchte Teile ein Verbrauchs-/Betriebsstoffkonto bei. Nutzen Sie 4980 für langlebige Werkzeuge, die sofort abziehbar sind (bis 800 EUR oder im Rahmen des Pools). Aktivierung und Abschreibung erfolgen auf den entsprechenden Anlagenkonten, sobald die Wertgrenzen überschritten sind oder aus Gründen der Nutzungsdauer eine Aktivierung geboten ist. Ein einziges Aufwandskonto für alles verwischt die Grenze zwischen Verbrauch und Anlage und erschwert die Nachvollziehbarkeit bei einer Betriebsprüfung.

Praktisch sieht das so aus: Wendeschneidplatten, kleine Bohrer, Feilen mit kurzer Lebensdauer sofort als Aufwand. Ein hochwertiger Bohrer mit erwarteter Nutzungsdauer über einem Jahr und 320 EUR netto als GWG auf 4980, Erfassung im Anlagenverzeichnis. Ein Messschraubensatz für 950 EUR netto je nach gewählter Methode entweder im Sammelposten oder, ohne Pool-Methode, als Anlage mit linearer AfA. Eine Spannvorrichtung für 2.500 EUR netto als Anlagegut "Spannmittel/maschinengebundene Werkzeuge" mit eigener Nutzungsdauer.

Wichtig für die Haftung: Legen Sie die Wahlrechte schriftlich in einer kurzen Bewertungsrichtlinie fest (GWG bis 800 EUR ja/nein, Sammelposten ja/nein). Wenden Sie die Schwellen gleichmäßig über das ganze Jahr an. Dokumentieren Sie GWG im Anlagenverzeichnis, ordnen Sie aktivierte Werkzeuge eindeutig zu, und bewahren Sie die Rechnungen auf. Falls kein Vorsteuerabzug besteht, gelten die Grenzen brutto.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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