Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie die Wohnung lediglich reserviert haben und die Vermietung von der Zusage des Eigentümers abhängig gemacht haben, sollten Sie den Vermieter auf die Bedenken aufmerksam machen und von einer Vermietung abraten.
Wenn Sie hingegen die Vermietung fest zugesagt haben, können Sie die Zusage nicht einfach zurückziehen.
Sollten die Bedenken jedoch zur Gewißheit werden, sind Sie durchaus in der Lage und auch dazu verpflichtet, die Zusage zurückzuziehen, da Sie sonst ein Verbrechen unterstützen würden. Allerdings sollten Sie hierbei zuvor einen kantonal zugelassenen Anwalt hinzuziehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
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Ist es möglich, den Interessenten direkt anzurufen, meine Bedenken mitzuteilen und meine Zusage und mündliche Reservation zurückzuziehen. Oder ist das wohl eher wenig erfolgversprechend.
Aber sollte er dann trotzdem auf die Mietung der Wohnung behaaren, steht wohl eh von vornherein Ärger "ins Haus".
Gewiss habe ich die Zusage und mündliche Reservation immer auch vom Einverständnis und den Anforderungen des Eigentümers (sprich Leumundnachweis, Kapitalnachweis ... je nachdem was er von einem Mietineressenten verlangt, um Ihn als seriös einzustufen und zu akzeptieren), abhängig gemacht, aber wohl nicht so ausgedrückt.
Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können natürlich auch die Zusage und mündliche Reservation telefonisch zurückziehen. Inwieweit das erfolgversprechend ist ist, kann ich leider aus der Distanz nicht beurteilen, da es hierbei stets auf die andere Seite ankommt.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber