Sehr geehrter Ratssuchender,
lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.
Offensichtlich hat Ihre Versicherung die Haftung bereits abgelehnt, daher wendet sich die Gegenseite direkt an Sie.
Von Ihrer Seite ist zunächst nichts veranlasst.
Ihre Versicherung kümmert Sicht um die Abwehr unberechtigter Ansprüche und stellt erforderlichenfalls auch den Anwalt.
Beauftragen Sie zusätzlich einen Anwalt, ersetzt Ihnen niemand diese Kosten, weil die Beauftragung von zwei Anwälten grundsätzlich nicht erforderlich ist.
Der "Unfallgegner" muss erst einmal beweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben.
Leiten Sie das Schreiben der Gegenseite, wenn es kommt, an Ihre Versicherung weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
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