Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Grundsatz der neuen Regelung (EU/EU-Umsetzung in DE/AT)
Seit dem 1.1.2025 gilt EU-weit, dass Textilien getrennt gesammelt werden müssen. Ziel ist die Wiederverwendung vor Recycling, Recycling vor Verbrennung/Deponierung. Die Sammlung erfolgt meist über Altkleidercontainer, Sammelstellen oder Wertstoffhöfe. Restmüll ist nur für Textilien vorgesehen, die nicht mehr wiederverwertbar oder recyclebar sind.
2. Was darf in den Altkleidercontainer?
Erlaubt sind:
- Saubere, tragbare Kleidung (z. B. Hosen, T-Shirts, Pullover, Jacken)
-Nicht tragbare, aber saubere Kleidung, die stofflich verwertet werden kann (z. B.
Putzlappenherstellung)
- Auch leicht beschädigte oder vergilbte Kleidung, wenn sie noch verwertbar ist
Nicht erlaubt sind:
- Stark verschmutzte, ölige, modrige, schimmelige oder nasse Kleidung
- Starke hygienische Belastung (z. B. mit Körperflüssigkeiten, Tierexkrementen)
- Stark beschädigte oder zerfetzte Kleidung, die nicht einmal stofflich verwertbar ist
3. Vergilbte T-Shirts
Die T-Shirts sind nach Ihrer Schilderung sauber, haben nur am Kragen Vergilbungen und sind ansonsten unbeschädigt. Diese T-Shirts dürfen Sie grundsätzlich in den Altkleidercontainer geben, da sie nicht als unbrauchbar, sondern als stofflich verwertbar einzustufen sind.
Das Verwertungsunternehmen sortiert ohnehin nach tragbar/nicht tragbar und führt minderwertige Stücke dem Recycling (z. B. als Dämmstoff oder Putzlappen) zu.
4. Empfehlung
Vergilbte, aber saubere T-Shirts dürfen Sie weiterhin in Altkleidercontainer geben. Sie erfüllen die Anforderungen der getrennten Sammlung nach der EU-Verordnung, weil sie stofflich verwertbar sind – auch wenn sie nicht mehr tragbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwat
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