Neuer Partner als zusätzlichen Erziehungsberechtigten bei geteiltem Sorgerecht

22. Mai 2025 09:37 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


18:39

Zusammenfassung

Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur über das Familiengericht auf einen Elternteil möglich. Eine Übertragung auf Dritte ist nur durch Adoption möglich.

Guten Tag,

meine Partnerin (geschieden, gemeinsames Sorgerecht mit dem Kinds-Vater) würde mich gerne als Erziehungsberechtigten anerkennen lassen, sodass ich ebenfalls bei Unterschriften für Schule / Arzt offiziell unterschreiben kann. Ebenfalls zu Elternsprechabenden o.ä. Gehen kann. Der leibliche Vater verweigert Zusammenarbeit, auch wenn es dabei um das Kindeswohl ging. (Schulanmeldungen / ZahnOPs etc. )

Nun würde sie mich gerne als Erziehungsberechtigten hinzufügen, dass ich dort ebenfalls unterstützen / helfen kann und sie nicht immer alles alleine offiziell unterschreiben oder in der Schule bestätigen muss. Welche Schritte muss sie wo einleiten?

22. Mai 2025 | 11:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es handelt sich hier um das Sorgerecht für das Kind. Dies ist nur familiengerichtlich übertragbar und nur, wenn es das Kindeswohl erfordert. In Frage kommt hier zunächst die Übertragung allein auf die Kindesmutter, wenn der Kindesvater die Zusammenarbeit verweigert und dies Auswirkungen auf das Kindeswohl hat.

Für Sie als Nicht-Elternteil besteht für eine Übertragung des Sorgerechts nur die Möglichkeit der Adoption.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Manuel Kruppe

Rückfrage vom Fragesteller 22. Mai 2025 | 16:59

Vielen Dank für die zügige Antwort, dennoch bleibt die Frage bestehen. Ist es möglich mich als Erziehungsberechtigten einzusetzen? Wenn ja, wie ist dort der Ablauf, an welche Stelle müssen wir uns wenden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Mai 2025 | 18:39

Nein, Erziehungsberechtigt ist der Sorgerechtsinhaber. Insoweit dürfte die Frage damit beantwortet sein.

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