High School Jahr in den USA - vorzeitiger Ausschluss vom Programm

| 12. März 2025 12:37 |
Preis: 47,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


14:22

Guten Tag,
mein Kind macht aktuell ein High School-Jahr in LA/USA.
Eine deutsche Agentur hat dieses Jahr organisiert. Diese deutsche Agentur kooperiert mit einer Agentur in den USA. Das ist wohl üblich so. Das Jahr begann am 11. August 2024 und für den 11.6.2025 war der Rückflug geplant (10 Monate insgesamt).
Heute nun habe ich den "Programmausschluss" erhalten (siehe Anhang) mit extrem kurzfristiger Rückreise (14.3).
Mein Kind musste vor Antritt Regeln zur Kenntnis zu nehmen, an die er sich dort zu halten habe, u.a. Ausgehzeiten, Schulnoten u.ä.
Es hat bereits 2 mal die Gastfamilie gewechselt: den ersten Wechsel hat er initiiert, den zweiten Wechsel eher die Host Mom. Es gab im Oktober ein Krisengespräch mit der damaligen Host Mom und der Betreuerin vor Ort und es wurde eine sog. Probation Period vereinbart. ALLERDINGS wurde diese Probation eben von dieser Host Mom mit unterschrieben, bei der es ja aber seit ein paar Monaten nicht mehr ist (siehe Anhang).
Seit Ende Dezember ist es bei einer neuen Familie. Hier gab es noch kein Krisengespräch, in dem Vereinbarungen schriftlich und mit Unterschrift festgehalten wurden.
Genau diese Gastfamilie meint nun, es hielte sich nicht an Regeln usw. und möchte ihn nicht mehr beherbergen.
Des Weiteren argumentiert man gerne mit den schlechten schulischen Leistungen meines Kindes. Hier ist es allerdings ggf. nicht mehr angreifbar, weil es sich nunmehr Mühe gibt. Ich werde es bitten so schnell wie möglich, einen entspr. Beleg von der Schule zu besorgen.
Wie kann ich verhindern, dass es vom Programm ausgeschlossen wird. Es möchte gerne weitermachen.

Auszug aus der E-Mail, die ich heute dazu erhalten habe:
"...Die Gastfamilie war immer bereit, das Kind zu unterstützen, aber es hat das abgelehnt und war auch nicht daran interessiert, sich zu integrieren und auch die Regeln mit den Ausgehzeiten und der damit verbundenen Sicherheit werden hier noch einmal thematisiert. Leider hat das Kind auch den Regionalmanager seit Wochen nicht zurückgerufen (obwohl versprochen).... he refuses to follow rules and expectations and is once again, in violation of his Probation. He continues to ignore curfew and host family rules, has poor grades, and shows no interest in interacting with his host family. He has had multiple opportunities to speak with our Regional Manager, but he still refuses to return her calls. Die US-Agentur bittet um Zusendung des umgebuchten Rückflugtickets bis zum 14.3., bitte senden Sie uns dieses zu, damit wir es an PSE weiterleiten können."
Wichtig wäre hier vielleicht noch zu wissen, dass ich nach Rücksprachen mit meinem Kind in Kontakt mit der Agentur stand. Es gab also sehr wohl regen Kontakt.

Besten Dank vorab für Ihre Hilfe.

12. März 2025 | 13:06

Antwort

von


(22)
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielleicht wäre am Besten, Sie würden anregen, dass Ihr Kind für die restlichen 3 Monate in eine dritte Gastfamilie kommt, der Leitung des Austauschprogramms kann vorgehalten werden, dass die bisherigen Gastfamilien nicht geeignet waren zur Beherbung. Vielleicht wurde die Vereinbarung der Ausgehzeiten nicht verstanden von Ihrem Kind. Ist es noch nicht volljährig? Gibt es im Programm Vorgaben zu den Ausgehzeiten? Vielleicht waren die Vorgaben der Familien bisher zu willkürlich und der nächsten Familie können mit Ihrer Unterstützung Vorgaben gemacht werden, die das Kind einhält?

Gerne kann ich für Sie einen Brief auch in englischer Sprache schreiben, um eine Einigung mit der Programmleitung zu erzielen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel

Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2025 | 14:16

Guten Tag,
ich denke, ich habe mein Anliegen vielleicht unklar formuliert. Daher erfüllt Ihre Antwort meine Erwartung nicht.
Meine Frage ist: dürfen sie das rechtlich?
Können sie auf eine Probation referenzieren, die u.a. von einer Partei unterschrieben wurde, die nicht mehr dabei ist: die vorherige Host Mom? Verfällt solch eine Probation nicht irgendwann (automatisch) oder wird ungültig?
Braucht es nicht ein schriftliches und unterschriebenes Agreement mit der Gastfamilie zu Ausgehzeiten u.ä.? Und erst dann kann man sagen, dass Absprachen nicht eingehalten, und ein Vertrag gekündigt wird?
Selbstverständlich habe ich wiederholt um eine 3. Gastfamilie gebeten. Wir haben Belege geliefert, warum die Gastfamilie eine Zumutung ist.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2025 | 14:22

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie schreiben, die derzeitige Familie hält Verstöße gegen due Ausgehzeiten ect. vor. Damit reicht rein rechtlich die Unterschrift einer vorherigen Gastfamilie für den Ausschluss aus dem Programm.

Hier kann nur versuchen, aus Kullanz eine andere Entscheidung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 13. März 2025 | 16:25

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Meine erste Nutzung von diesem Dienst und direkt enttäuscht von dem, was ich für den Preis bekommen habe.
Solch eine Antwort hätte mir auch eine Freundin oder meine Mutter geben können.
Ich hatte rechtlich orientiertes Feedback erwartet. Er nach meiner Rückfrage, erhielt ich das. Allerdings auch wie es scheint von einer Anwältin aus einem anderen nicht einschlägigen Rechtsgebiet.
Ich werde die Rechtsberatung hier wahrscheinlich nicht mehr in Anspruch nehmen.

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Stellungnahme vom Anwalt:

Die Kundin wurde umfassend rechtlich beraten mit einer Lösung zu Ihrem Problem. Die Bewertung ist also nicht einzustellen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. März 2025
1,8/5,0

Meine erste Nutzung von diesem Dienst und direkt enttäuscht von dem, was ich für den Preis bekommen habe.
Solch eine Antwort hätte mir auch eine Freundin oder meine Mutter geben können.
Ich hatte rechtlich orientiertes Feedback erwartet. Er nach meiner Rückfrage, erhielt ich das. Allerdings auch wie es scheint von einer Anwältin aus einem anderen nicht einschlägigen Rechtsgebiet.
Ich werde die Rechtsberatung hier wahrscheinlich nicht mehr in Anspruch nehmen.


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