Trinkgelder in einer Systemgastromie

3. März 2025 20:08 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hier ist deine Frage in einer einfacheren und klareren Formulierung für "Frag-einen-Anwalt.de":



Frage:
Wir möchten als Arbeitgeber sicherstellen, dass Trinkgelder fair unter den Mitarbeitenden verteilt werden. Da wir keine verbindliche betriebliche Regelung vorschreiben dürfen, überlegen wir folgende Lösung:

Können wir einen Vorschlag zur Trinkgeldverteilung als Anlage zum Arbeitsvertrag beifügen, den Mitarbeitende freiwillig unterschreiben können, ohne dass dies Auswirkungen auf den eigentlichen Arbeitsvertrag hat?

Falls sich alle Mitarbeitenden darauf einigen, würden wir Trinkgelder – nachdem die Gäste vorher über diese Regelung informiert wurden – in die Kasse buchen und anschließend automatisch prozentual an alle verteilen. Die Auszahlung soll dann direkt als zugewiesenes Trinkgeld erfolgen.

Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig? Gibt es etwas, das wir dabei beachten müssen?

3. März 2025 | 20:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise, Trinkgelder fair unter den Mitarbeitenden zu verteilen, indem ein freiwilliger Vorschlag zur Trinkgeldverteilung als Anlage zum Arbeitsvertrag beigefügt wird, ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten:

1. Freiwilligkeit: Es ist wichtig, dass die Teilnahme an dieser Regelung für die Mitarbeitenden tatsächlich freiwillig ist. Der Vorschlag sollte klarstellen, dass die Unterschrift keine Auswirkungen auf den eigentlichen Arbeitsvertrag hat und dass Mitarbeitende nicht benachteiligt werden, wenn sie nicht zustimmen.

2. Transparenz: Die Regelung sollte transparent und verständlich formuliert sein. Mitarbeitende sollten genau wissen, wie die Verteilung erfolgt und welche Beträge sie erwarten können.

3. Einvernehmlichkeit: Alle betroffenen Mitarbeitenden müssen der Regelung zustimmen. Eine einseitige Einführung durch den Arbeitgeber wäre nicht zulässig, da Trinkgelder grundsätzlich dem Arbeitnehmer gehören, sofern keine andere Regelung im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Übung besteht.

4. Steuerliche Aspekte: Da Trinkgelder bis zu einem Betrag von 2.400 EUR jährlich steuerfrei sind (§ 3 Nr. 51 EStG), sollte darauf geachtet werden, dass die Verteilung und Buchung der Trinkgelder steuerlich korrekt erfolgt.

5. Solange diese Punkte beachtet werden und die Regelung auf Freiwilligkeit basiert, sollte die vorgeschlagene Vorgehensweise rechtlich umsetzbar sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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