Vermögensverfügung Fond

27. Februar 2025 18:59 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe über einen Drittanbieter (V.M.P VermögensManagment GmbH) unter www.gamerfuergamer.de einen Fond für die Lichtenstein Life abgeschlossen. Ich habe nun einen Finanzberater und er meinte, dass die Konditionen nicht ideal sind und ich wechseln sollte. Demnach kündigten wir den Fond. Mit der Lichtenstein Life lief alles ohne Probleme. Nur der Drittanbieter meldete sich, dass wenn ich wirklich kündigen möchte eine "hohe Geldsumme" auf mich zukommen wird. Ich war perplex und telefonierte mit einem aus der GmbH. Er erklärte mir nochmal, dass ich ja in einen Treuefond noch zusätzlich einzahlen würde. Da wäre die Mindestlaufzeit 5 Jahre. Ich lies mir die Dokumente davon zusenden und stellte fest, dass ich belogen wurde. Ja die Lichtenstein Life hat einen Treuebonus, aber erst mit Eintritt in die Rente. Meine Sparsumme wurde aber extra für diesen vermeintlichen Treuefond gesplittet. 100€ in den "Treuefond" für 5 Jahre und 50€ in den richtigen Fond. Danach sollte die komplette Summe in den normalen Fond. Nun stellte sich raus, dass die 100€ nichts mit einem Fond zu tun hatten, sondern mit einer Vermögensverfügung als Provision an den Drittanbieter ausgezahlt wurden. Mit einer Summe von insgesamt 6.480€. Davon soll ich jetzt noch den Restbetrag zahlen, insofern ich meine Kündigung nicht zurückziehe. Mein Finanzberater meinte, sowas sei derzeit eine rechtliche Grauzone und ich solle mir rechtliche Beratung suchen. Da auch in Verbraucherforen Leute berichtet haben, dass sie aus dem Vertrag raus kommen konnten. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Es ärgert mich, da ich mich mehrfach nach Provisionen oder ähnlichen erkundigt habe und durch die mündlichen Versicherungen, war ich zu unaufmerksam beim Unterzeichnen der Dokumente.

27. Februar 2025 | 19:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


In Ihrem Fall scheint es sich um eine komplexe Vertragskonstellation zu handeln, bei der möglicherweise unzureichende Aufklärung über die Vertragsbedingungen und die Verwendung Ihrer Einzahlungen stattgefunden hat. Hier sind einige rechtliche Aspekte, die Sie in Betracht ziehen sollten:



1. Täuschung und Anfechtung: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie über wesentliche Vertragsbestandteile getäuscht wurden, könnte eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass Ihnen bewusst falsche Informationen gegeben wurden, um Sie zum Vertragsabschluss zu bewegen.



2. Beratungspflichtverletzung: Wenn der Drittanbieter seine Beratungspflichten verletzt hat, indem er Ihnen wesentliche Informationen vorenthalten oder falsche Informationen gegeben hat, könnte ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Beratungspflicht bestehen. Dies könnte insbesondere dann relevant sein, wenn Sie nachweislich nach Provisionen gefragt haben und Ihnen falsche Auskünfte erteilt wurden.



3. Widerrufsrecht: Prüfen Sie, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Bei bestimmten Finanzprodukten besteht die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Diese Frist beginnt in der Regel erst, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.



4. Vertragsprüfung: Es wäre wichtig, die genauen Vertragsunterlagen zu prüfen, um festzustellen, ob die Vertragsbedingungen klar und verständlich formuliert sind und ob alle relevanten Informationen offengelegt wurden. Unklare oder irreführende Vertragsklauseln könnten zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.



5. Verbraucherschutz: Da es sich um ein Finanzprodukt handelt, könnten auch verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen greifen, die Ihnen helfen könnten, aus dem Vertrag herauszukommen oder zumindest die Bedingungen zu Ihren Gunsten zu ändern.



Es wäre ratsam, die Vertragsunterlagen und die Kommunikation mit dem Drittanbieter genau zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erwägen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.



Mit freundlichen Grüßen


Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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