wir haben 2 Kinder, die wir gemeinsam erzogen haben. Im Jahre 2007 und 2020 haben wir, der Kindesvater und die Kindesmutter gegenüber der Rentenkasse meiner Frau erklärt, dass sie die Kindererziehungszeiten zugesprochen bekommen soll.
Nun ist es so, dass ich als Kindesvater gerne die Kindererziehungszeiten (mit Zustimmung meiner Frau) in Anspruch nehmen möchte. Ich bin Beamter und etwas älter und wir würden von daher mehrere Jahre früher davon profitieren. Auch kann ich nachweisen, das ich für die Kinder über mehrere Jahre unbezahlten Urlaub genommen hatte.
Die deutsche Rentenversicherung schreibt, dass eine Zuordnung zum Vater nicht erfolgen kann, weil beide Kinder bereits im Versicherungskonto meiner Frau anerkannt wurden.
Frage: Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten, die uns helfen könnten, bzw. wie hoch sind die Chancen in einem möglichen Verfahren?
eine Änderung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die Zuordnung der Kindererziehungszeiten mit dem Formular V800 beantragt wurde und beide Elternteile übereinstimmend damit auch erklärt haben, dass Ihre Frau die Kinder überwiegend erzogen hat.
Das Formular ist so ausgestalteter, dass Sie die Erklärung zu der Erziehung unterzeichnen müssen. Das folgt aus der Ziffer 11.3 des Formulars
Zitat:
11.3 Angaben zum Elternteil, der den Antrag nicht stellt
Mit Ihrer Unterschrift unter der Erklärung
Zitat:
Es wird bestätigt, dass die Angaben zur Erziehung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
ist übereinstimmend die Zuordnung der Erziehungszeiten zur Mutter erfolgt.
Nach Ihrer Darstellung haben Sie und Ihre Frau die Erklärung gegenüber der Rentenversicherung abgegeben.
Eine nachträgliche Änderung ist gemeinhin nicht möglich. Das hat seinen Grund auch darin, dass für das Versicherungskonto Ihrer Frau Klarheit bestehen muss. Insoweit muss ich der Rentenversicherung zustimmen.
Ungeachtet dessen können Sie eine Änderung versuchen, müssen dann aber auch erklären, warum Sie seinerzeit eine Erklärung unterzeichnet haben, die Sie jetzt ändern wollen. Hier werden Sie den Antrag der Frau als Fehler darstellen müssen, natürlich mit Unterstützung Ihrer Frau. Sie konnten versuchen zu erläutern, dass Ihnen die Auswirkungen gar nicht bewusst gewesen sind und Ihnen sogar ein Schaden entstehen wird. Aber einen gesetzlich normierten Rechtsanspruch haben Sie nicht. Es wird Sache der Rentenversicherung sein, wie diese Ihren Antrag wertet. Sie werden nach der bereits gemachten Aussage der Rentenversicherung mit einer Ablehnung rechnen müssen. Aber zumindest wäre es einen Versuch wert.