Ein Provisionsvertrag zur Vermittlung von Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau muss rechtssicher und präzise formuliert sein, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für beide Vertragsparteien zu schaffen. Wichtige Punkte, die unbedingt enthalten sein sollten:
Zunächst ist eine genaue Definition der Vertragsparteien erforderlich, also wer der Vermittler und wer der Auftraggeber ist. Die Leistung des Vermittlers sollte konkret beschrieben werden, insbesondere, welche Art von Bauleistungen vermittelt werden und wie die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erbracht wird.
Die Höhe der Provision – in diesem Fall 10 % jeder Rechnung – muss eindeutig geregelt sein. Dabei sollte klargestellt werden, ob sich die Provision auf den Nettobetrag oder den Bruttobetrag bezieht und wann die Provision fällig wird, z. B. mit Rechnungsstellung oder erst nach Zahlungseingang beim Auftraggeber. Ebenso sollte geregelt sein, ob eine Provision auch fällig wird, wenn der vermittelte Auftrag später erweitert oder verlängert wird.
Ein wirksamer Kundenschutz ist essenziell. Es sollte definiert werden, wie lange und in welchem Umfang der Auftraggeber keine direkten Geschäfte mit den vermittelten Kunden oder Unternehmen machen darf, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Üblich sind Kundenschutzklauseln zwischen 12 und 36 Monaten. Wichtig ist auch eine Regelung für den Fall, dass sich ein Kunde erst nach Vertragsende des Vermittlers an den Auftraggeber wendet.
Vertragsstrafen spielen eine große Rolle, um Verstöße gegen die Vereinbarungen zu sanktionieren. Hier kann eine feste Summe oder ein prozentualer Betrag der entgangenen Provision vereinbart werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Vertragsstrafen nicht unverhältnismäßig hoch sind, da sie sonst unwirksam sein können.
Zusätzlich sollten Haftungsfragen geklärt werden, insbesondere ob der Vermittler nur die Kontakte herstellt oder auch für die Qualität der Bauleistung haftet. Zudem sollte der Vertrag die Laufzeit, Kündigungsregelungen und die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, etwa bei Pflichtverletzungen, regeln.
Um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten, ist es ratsam, sich an die Handwerkskammer zu wenden. Viele Kammern bieten Musterverträge an, die bereits auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten sind, oder verfügen über eine Rechtsabteilung, die individuelle Anpassungen vornimmt. Beispielsweise stellt die Handwerkskammer Heilbronn-Franken verschiedene Vertragsvorlagen zur Verfügung, und auch der Westdeutsche Handwerkskammertag bietet betriebliche Musterverträge an. Es lohnt sich, diese Ressourcen zu nutzen. Melden Sie sich bei Fragen sehr gerne.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
11. Februar 2025
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08:34
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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Rückfrage vom Fragesteller
11. Februar 2025 | 14:29
Ich suche jemanden, der mir einen Provisionsvertrag erstellt, nicht Ratschläge oder Tipps. Daher finde ich die Antwort unpassend und dafür will ich kein Geld ausgeben, diese Tipps kann ich im Internet nachlesen. Können Sie einen Provisionsvertrag für mich erstellen – ja oder nein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11. Februar 2025 | 14:39
Lassen Sie uns zu weiteren Details gerne einmal telefonieren. Schöne Grüße!