§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisation

| 6. Februar 2025 13:43 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


09:52

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich "§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisation".

Situation:

Ich interessiere mich sehr für Germanische und Skandinavische Mythologie und deren Esoterik, natürlich gehören dazu auch die Runen.
Mir ist bekannt, dass vielen Kreisen von Rechtsextremisten und ähnlichen Organisationen nutzen gerne manche Symbolik mit bestimmten Zwecken, was auch gesetzlich verboten ist.

Ich selbst bin auf keinem Fall ein recht-/linksextrem, deswegen verbinde diese Zeichen nicht mit Zeiten der 2 Weltkrieg oder damit Hass zu erzeugen.

Ich dachte mir ein Silberring kaufen, mit einer einzige gravierte Rune "Teiwaz/Tyr" (Es ist einfach ein Pfeil).

Als hätte ich ganze Paragraf und dazugehörige Erläuterungen gelesen, habe ich keine exakte Antwort für mich gefunden, ob darf man solche Ring für sich nutzen. Ich meine für normale, tägliche Nutzung wie z.B Ehering.

----Auszug aus Internet
Die „Tyr-Rune" wurde von der 32. SS-FreiwilligenGrenadier-Division „30. Januar" als Kennzeichen
verwendet. Zudem war sie nach 1933 das Ärmelabzeichen von Absolventen der SA-Reichsführerschulen und wurde als Rangabzeichen auf den
Kragenspiegeln der Sturmführer im Stab dieser
Einrichtungen getragen. In diesen Zusammenhängen ist das Verwenden der Rune verboten. Ohne
Bezug hierzu nicht.
----

Zum Beispiel hier steht, dass ohne Zusammenhang ist Rune nicht verboten.

Aber an vielen Seiten finde ich die Sätze "... ist verboten."

Also die Fragen:

1. Darf ich obengenannte Silberring mit einer einzige Rune (Teiwaz/Tyr) überhaupt besitzen?

2. Darf ich obengenannte Silberring mit einer einzige Rune (Teiwaz/Tyr) in Öffentlichkeit Tragen?

3. Was soll ich rechtlich beachten, falls ich es verwenden kann, damit kein Problem mit Gesetz zu bekommen?

6. Februar 2025 | 14:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Darf ich den obengenannten Silberring mit einer einzigen Rune (Teiwaz/Tyr) überhaupt besitzen?

Der Besitz eines Silberrings mit der Rune "Teiwaz/Tyr" ist grundsätzlich erlaubt.

Der § 86a StGB bezieht sich auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, und der Besitz allein fällt nicht unter diese Bestimmung, solange keine Absicht besteht, die Rune in einem verfassungsfeindlichen Kontext zu verwenden.


2.

Darf ich den obengenannten Silberring mit einer einzigen Rune (Teiwaz/Tyr) in der Öffentlichkeit tragen?

Das Tragen des Rings in der Öffentlichkeit ist ebenfalls erlaubt, solange die Rune nicht in einem Kontext verwendet wird, der auf eine verfassungswidrige Organisation hinweist oder diese unterstützt.

Der Kontext, in dem die Rune verwendet wird, ist entscheidend.

Wenn die Rune als Teil der germanischen oder skandinavischen Mythologie und ohne Bezug zu rechtsextremen Symbolen oder Organisationen getragen wird, sollte dies unproblematisch sein.


3.

Was soll ich rechtlich beachten, falls ich es verwenden kann, damit kein Problem mit dem Gesetz entsteht?

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Verwendung der Rune nicht in einem Kontext erfolgt, der auf eine Unterstützung oder Verherrlichung verfassungswidriger Organisationen hinweist.

Vermeiden Sie es, die Rune in Kombination mit anderen Symbolen oder in Situationen zu verwenden, die missverstanden werden könnten.

Es ist ratsam, sich von jeglichen rechtsextremen oder verfassungsfeindlichen Zusammenhängen zu distanzieren und die Rune ausschließlich im kulturellen oder mythologischen Kontext zu nutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Februar 2025 | 09:29

Ich danke Ihnen für ausführliche Antwort Heer Raab,

eine Frage noch, gelten diese Regeln auch für die alle andere Runen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Februar 2025 | 09:52

Die oben genannten Regeln gelten grundsätzlich auch für andere Runen.

Entscheidend ist immer der Kontext, in dem die Runen verwendet werden.

Solange die Runen nicht in einem verfassungsfeindlichen Kontext stehen oder mit verfassungswidrigen Organisationen in Verbindung gebracht werden, sollte ihre Verwendung unproblematisch sein.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass bestimmte Runen von rechtsextremen Gruppen missbraucht wurden, was zu einer erhöhten Sensibilität führen kann. Daher ist es ratsam, sich über die historische und kulturelle Bedeutung der jeweiligen Rune zu informieren und diese entsprechend zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 7. Februar 2025 | 09:40

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