Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sollten den Fall weiterverfolgen, müssen aber bedenken, dass Sie im Arbeitsrecht die REchtsverfolgungskosten selbst taregn müssten, auh bei Erfolg. Eine Kostenerstattung findet also nicht statt.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung eintritt, sollten Sie dann den Fall selbst weiter verfolgen, notfalls also auch beim Arbeitsgericht selbst tätig werden, wobei die Rechtsantragsstelle Ihnen dabei kostenlos behilflich ist.
Denn in der Sache müssten Sie nach Ihrer Sachverhaktsdarstellung auch Erfolg haben:
Zwar kann der Arbeitgeber bei der Prämienerteilung Unterschiede machen, aber die "Begründung" stellt keinen notwendigen Sachgrund für so eine Ungleichbehandlung dar.
Wenn der Arbeitgeber sich für so eine Prämienzahlung entscheidet, muss an alle Mitarbeiter auch gezahlt werden. Eine sacvhliche Differenzierung (die hier nicht vorliegt) kann sich dann nur auf die Höhe, nicht aber auf die Gewährung beziehen.
Daher würde ich Ihnen raten, den Arbeitgeber uner Friststetzung von 14 Tagen zur Zahlung aufzufordern, danach über die Rechtsantragsstelle (sofern keine Rechtschutzversicherung) dann die Zahlungsklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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