Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Grundsätzlich sind die angefragten Daten möglicherweise relevant für den Rechtsstreit. Allerdings sollten diese Informationen dem Arbeitgeber soundso vorliegen, wenn Sie ein Firmentelefon und eine Firmenkreditkarte hatten.
Wenn Sie kein Firmentelefon und keine Firmenkreditkarte hatten, sondern lediglich Ihr Privattelefon und Ihre private Kreditkarte genutzt haben und sich die Kosten erstatten lassen haben, halte ich die Anfrage für zu umfassend.
Hintergrund ist, dass auch die Telefonate und die Kreditkartenkontoauszüge persönliche Daten im Sinne der DSGVO darstellen und nach Artikel 5 und Artikel 6 DSGVO nur verarbeitet werden dürfen, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt und diese kann ich hier nicht erkennen.
Sie können daher den gegnerischen Anwalt auf diesen Umstand hinweisen und Ihm dann nur die Nachweise liefern, die tatsächlich firmenbezogen sind, wenn Sie also mit dem Privathandy telefoniert haben oder mit der Privatkreditkarte bezahlt haben, dann liefern Sie konkret diese Informationen und schwärzen die anderen Informationen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
9. Januar 2025
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09:53
Antwort
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