Wenn Sie planen, regelmäßig Motorräder mit Gewinnabsicht zu verkaufen, wird dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von der Höhe des erzielten Gewinns erforderlich.
Entscheidend ist die Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht Ihrer Tätigkeit. Auch wenn Sie die Einkünfte in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, entbindet dies nicht von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung. Viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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