Schule meldet Kindeswohlgefährdung.

4. Dezember 2024 02:04 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich brauche Zeitnah eine rechtliche Einschätzung dieser Situation. Leider hatte so kurzfristig kein Anwalt in meiner Umgebung Zeit, daher versuche ich es auf diesem Wege.

Der Text könnte etwas länger werden, allerdings versuche ich ihn so kurz wie möglich zu halten.

Mein Sohn wurde dieses Jahr im September in einer Ganztagsschule eingeschult. Der Unterricht geht von 8 Uhr bis 16 Uhr. Er sollte dort in der Mensa Mittagessen, und danach auch in eine Hausaufgaben Betreuung.( Trotzdem kam er mit immer weniger gemachten Hausaufgaben nachhause, umso länger er in die Schule ging. )

Leider gab es schon am ersten Tag Probleme. Es fing beim Mittagessen an. Keiner hatte ihm richtig gezeigt wie das mit dem Chip und der Mensa funktioniert. Er hat die ersten 2 Wochen bis 16 Uhr, nichts richtiges zum Essen, nur um 9 Uhr, sein kleines Frühstück. So musste ich selber in seiner Mittagspause, in die Mensa gehen, um ihm dort alles zu zeigen.

Weiter geht es, mit einem anderen jungen in seiner Klasse, der schon im Kindergarten, meinem Sohn gegenüber gewalttätig geworden ist. (Der Vorfall im Kindergarten endete in der Notaufnahme und einer OP am Auge.

In der 2 Woche kam mein Sohn mit einem blauen Auge von diesem Jungen nachhause. Keiner der Lehrer informierte mich über diesen Vorfall. Wenige Tage später wurde mein Sohn, von diesem jungen gewürgt. Das wurde mir auch nur gesagt, da die zwei und ein weiterer nachhause geschickt wurden.

Nun wurde das Verhalten meines Sohnes angeblich so gravierend das ich einen guten Monat später zum Elterngespräch eingeladen wurde. Die Lehrerin behaarte auch darauf das die Schulsozialarbeiterin dabei sein sollte. Ich willigte ein, und das Gespräch fand zu 4 statt. Meine Mutter war als Zeugin dabei.

Mein Sohn sein Verhalten wurde sehr Dramatisiert. Gegenseitige Neckereien mit anderen, wurde als Belästigung dargestellt. Ein Beispiel: Die älteren Mädels haben ihn täglich in den Pausen mit fragen wie "in wen bist du verliebt" genervt. Da er sich mit einem Mädchen besonders gut verstanden hat. Er hatte dann so getan, als würde er ihnen ein Küsschen geben wollen, das sie von ihm weg gehen.

So teilte mir man auch in dem Gespräch mit, das mein Sohn nicht mehr in die Pausen raus darf. Er sitzt nun jeden Tag vor dem Sekretariat. Was für mich auch Kontraproduktiv ist.

Anmalen mit roter Farbe am Arm, wurde als Selbstverletzendes Verhalten gedeutet und die Lehrerin war überzeugt davon, das er sich unter dieser Farbe bewusst aufgekratzt hat. Was ich natürlich mit einem Bild nachdem Gespräch widerlegen konnte. Da das Anmalen keine 3 Tage vorher war.

Im Unterricht könnte er sich nicht mehr richtig Konzentrieren, ist frustriert bei Aufgaben und sagte immer das er sehr müde sei.

Was ich auch absolut nachvollziehen kann, wenn man den ganzen Tag kein richtiges Essen hat, mit so schweren Situationen alleine gelassen wird und selber klarkommen muss.

Daher einigten wir uns darauf, dass er nicht mehr in die GTS geht, und zun Mittagessen nachhause kommt. Das läuft jetzt genau 3 Wochen. Ich habe schon Rückmeldung einer Betreuerin bekommen, das mein Sohn wieder strahlt und ausgeglichener sei.

Weiter wurde vereinbart das eine andere Fachkraft einer bestimmten Schule, meinen Sohn mehrere Wochen im Unterricht beobachten soll und danach im Gespräch seine Beurteilung äußert, ob eine andere Schule besser für ihn wäre.

So war für mich oder für uns alle vorerst alles geklärt und besprochen. 3 Tage später wurde ich plötzlich von der Rektorin kontaktiert, ich solle am Montag um 8 Uhr in der Schule sein, mit 4!!! Anderen Fachkräften um das weitere Vorgehen zu besprechen. Da ich das nun als zu viel empfunden habe sagte ich den Termin ab, und meinte das es schon ein Gespräch gab.

So wurde letzte Woche, eine Kindeswohlgefährdung dem Jugendamt gemeldet. In der Email der Rektorin, hieß es nur, da ich zu keinem Gespräch bereit war, und sie sich Sorgen machen, blieb ihnen nichts anderes übrig.


Ich bin geschockt wie schnell und aus meiner sicht total überstürzt so eine Meldung raus geht. Diese Woche Donnerstag habe ich den Termin beim besagten Jugendamt.

Daher wollte ich mich vorher erkundigen, ob ich auf Hilfsangebote eingehen muss, und wenn ich dies nicht tue, was mich evtl erwarten könnte.

Zusätzlich möchte ich auf alle Fälle die Schulleitung nach dem Termin anzeigen. Da sie mich falsch und zu schnell Beschuldigt hat, und mein Sohn sein Verhalten erst, in der Schule, nach diesen Vorfällen sich negativ verändert hat. Das auch ausschließlich nur in der Schule!

So möchte ich wissen, ob eine Strafanzeige etwas bewirken würde oder der zivilrechtliche weg besser wäre.

Vielen Dank schon mal im voraus

Freundliche Grüße
Frau dEu


Eingrenzung vom Fragesteller
4. Dezember 2024 | 03:34
4. Dezember 2024 | 05:06

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage
Schule meldet Kindeswohlgefährdung.

04.12.2024 02:04:09 |
beantworte ich wie folgt:

I.
Zur Gefährdung des Kindeswohls
gibt es die Regelung des § 1666 BGB, die allerdings betrifft:
GERICHTLICHE Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Dort heißt es:
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) (...=
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
• 1.Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
• 2.Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,

II.
Hier steht zunächst der Termin beim JA an:
Das Jugendamt darf aber nicht ohne Rücksicht auf eine elterliche Zustimmung und ohne familiengerichtliche Regelung gemäß Abs. 1 in den Fällen der § 8 Abs. 3 SGB VIII und § 8a Abs. 2, 3 S. 2 SGB VIII, § 42 SGB VIII tätig werden.

Hier gilt § 8a Sozialgesetzbuch VIII: Kinder- und Jugendhilfe]
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) 1Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. 2Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist,
• 1.sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen sowie
• 2.Personen, die gemäß § KKG § 4 Absatz KKG § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz dem Jugendamt Daten übermittelt haben, in geeigneter Weise an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen.
3Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.

Es ist also davon auszugehen, dass Ihnen derartige Hilfen angeboten werden. Da hier wohl drauf reagiert wurde, dass Sie den Termin bei der Rektorin abgesagt haben, ist es evtl. nicht diplomatisch, wenn Sie jedes angeboten Hilfe verweigern.

Allerdings können und sollten Sie dem JA schildern, dass ein „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen", die der § ja als Meldung beim JA voraussetzt, hier Ihrer Meinung nach NICHT vorlagen.

Auch könnte es ja auch andere Gründe gehabt haben, dass Sie den Termin bei der Rektorin abgesagt haben, also nicht nur, weil Sie das (wie Sie schreiben) „als zu viel empfunden habe(n) (..), und meinte(n) das es schon ein Gespräch gab." Evtl. mussten Sie ja auch arbeiten und hätten an einem andren Tag die Bereitschaft gezeigt, die Rektorin nochmal zu treffen.

II. Ob Sie mit Ihrer Anzeige weiterkommen, ist fraglich, denn:

Das Problem ist (Zitat aus Fachbuch Wiesner/Wapler/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 8a Rn. 14a, beck-online:
„Jedoch kann einer „Meldung" nicht ohne weiteres von vornherein entnommen werden, ob diese Schwelle („gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen") im konkreten Einzelfall tatsächlich überschritten wird. Darum muss die verantwortliche Fachkraft in einer ersten Prüfungsphase jede Information daraufhin überprüfen, ob sie gewichtige Anhaltspunkte enthält. Andernfalls blieben weniger konkrete und aussagekräftige Hinweise von vornherein unberücksichtigt (siehe dazu Kindler/Lillig IKK Nr. 1-2/2006, 16). Ergibt die Auswertung der Erkenntnisse, dass solche Anhaltspunkte nicht vorliegen, jedoch zB die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach § 27 gegeben sein könnten, so ist das JAmt verpflichtet, den Eltern Hilfe anzubieten, ohne den Prozess der Gefährdungseinschätzung fortzusetzen."
Die Schulen halben also immer einen gewissen

Spielraum

bei den Meldungen.

Hier scheint es jedoch so, dass SIE nichts für die Situation können sondern eher:
1. der Junge der Ihren Sohn geschlagen hat/schlägt
2. die Problematik mit dem Mittagessen
etc.

Auch liegt der Meldung eine falsche Vorstellung der Schule hins der Selbstgefährdung zugrunde (Missverständnisse)
Dies kann aber alles geklärt werden und ggf mit dem JA Strategien entwickelt werden. GGf ist auch ein Schulwechsel angeraten.
Zeigen Sie sich dennoch Kooperativ, das hilft immer.
Vermeiden Sie dass plötzlich noch Gerichte eingeschaltet werden.

Ich weise darauf hin, dass die Beratung auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt.

Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vorOrt ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann


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