Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie haben einen wirksamen Einspruch eingelegt. Wenn die Verwaltungsbehörde wie in Ihrem Fall dennoch am Bußgeldbescheid festhalten will, übersendet sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft dann den Bußgeldbescheid auf seine Richtigkeit und kann dann je nach Ergebnis das Verfahren gegen Sie einstellen oder die Sache an das Amtsgericht weiterleiten, welches nunmehr für die weitere Bearbeitung zuständig ist. Vor Gericht wird Ihnen kein Staatsanwalt begegnen.
Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist also ein Schritt des Bußgeldverfahrens.
Inhalt kann die Sache erst nach Akteneinsicht abschließend beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Antwort
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