Wer kommt für Bestattungskosten auf?

| 17. November 2024 22:35 |
Preis: 65,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall.

Mein Bruder ist verstorben.
Es gibt kein Testament. Entsprechend gesetzliche Erbfolge.
Leider gibt es möglicherweise Schulden. Das ist aber alles nicht eindeutig.

Vier weitere Geschwister sind bereits verstorben. Haben teilweise aber Kinder / Enkel.
Mein Bruder hatte keine Kinder und unsere Eltern leben ebenso nicht mehr.
Da es kein Testament gibt geht das Erbe daher wohl an die Geschwister weiter.
Nach meiner Kenntnis in gleichen Teilen zu je einem Fünftel auf jede verstorben Schwester/verstorbenen Bruder bzw. auf deren/dessen Kinder, Enkel, Urenkel.

Nun meine Frage.
Als einziger noch lebender Bruder habe ich die Beerdigungskosten von ca 8000 Euro nun getragen.
Ich habe die Erbschaft ausgeschlagen aus allen Berufsungsgründen, da nicht klar ist wie viele Schulden noch da sind. Möglicherweise könnte aber nach Verkauf des Autos und einigen Kleinteilen noch etwas übrig bleiben.

Fragen
Soweit mir bekannt ist müssen die Erben auch die Bestattungskosten tragen. Aus meiner Sicht korrekt.
Was ist nun aber wenn alle Erben ausschlagen. Dann tritt wohl der Staat als Erbe ein oder gibt ers dann dennoch eine Aufteilung der Bestattungskosten wenn alle möglichen Erben ausschlagen?
In dem Fall hätte ja niemand geerbt. Aber wäre es richtig, dass ich dann alle Bestattungskosten tragen müsste? Oder macht dies auch der Staat ? Oder wären dann alle Erben in der Haftung.
Habe gelesen, dass bei Kindern ggf. der sog. Elternunterhalt wirkt. Das ist hier aber nicht der Fall, da mein Bruder keine Kinder hatte. Gilt dieser "Unterhalt" dann auch für die übrigen Erben oder gehe ich leer aus? D.h. ich muss sämtliche 8000 Euro tragen? Und wenn jeder ausschlägt tatsächlich vollständig zahlen weil ich das Bestattungsunternehmen ja beauftragt habe.






Einsatz editiert am 17. November 2024 22:40

17. November 2024 | 23:05

Antwort

von


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In Ihrem Fall, in dem alle potenziellen Erben die Erbschaft ausschlagen, tritt der Staat als Erbe ein. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Staat auch die Bestattungskosten übernimmt. Die Bestattungspflicht und die damit verbundenen Kosten sind von der Erbenstellung zu unterscheiden.



1. **Bestattungspflicht**: Diese ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer und trifft in der Regel die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. In Ihrem Fall, als Bruder des Verstorbenen, könnten Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger angesehen werden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben oder nicht.



2. **Bestattungskosten**: Wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen, sind die Bestattungskosten nicht automatisch vom Staat zu tragen. Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger könnten für die Kosten aufkommen müssen, wenn der Nachlass nicht ausreicht, um diese zu decken, und keine anderen Erben vorhanden sind, die die Kosten übernehmen könnten.



3. **Erstattung der Bestattungskosten**: Sollten Sie die Bestattungskosten getragen haben, besteht die Möglichkeit, diese aus dem Nachlass zu begleichen, sofern dieser ausreichend ist. Wenn der Nachlass jedoch überschuldet ist und alle Erben ausschlagen, bleibt die finanzielle Belastung bei Ihnen, es sei denn, es gibt eine andere Regelung im Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes, die eine Kostenübernahme durch den Staat vorsieht.



4. **Elternunterhalt**: Dieser Begriff bezieht sich auf die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern und ist in Ihrem Fall nicht relevant, da Ihr Bruder keine Kinder hatte.



Zusammenfassend bedeutet dies, dass Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger die Kosten tragen müssen, wenn alle Erben ausschlagen und der Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken. Der Staat übernimmt in der Regel nicht die Bestattungskosten. VG Schulze


Ergänzung vom Anwalt 22. November 2024 | 13:32

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

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Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert: Ich habe diverse Ebooks geschrieben.
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Bewertung des Fragestellers 21. November 2024 | 23:29

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