Firmen Uebernahme

| 7. Juni 2024 15:31 |
Preis: 60,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

bin Gewerbetreibender und möchte ein Unternehmen der gleichen Branche übernehmen. Inhaber verstorben. Übernehme kein Inventar, keine Waren, keine Räumlichkeiten.

Es ist angedacht, dass nur die Telefonnummer des Betriebes auf meine Rufnummer geschaltet wird.
Das Gewerbe möchten die Nachkommen des verstorbenen Inhabers abmelden. Es handelt sich hier um ein Bestattungsunternehmen. Pro Sterbefall wäre von mir eine kleine Provision an die Nachkommen zu zahlen.

Ginge dies und wie wäre hier bestmöglich zu verfahren?

Vielen Dank.

8. Juni 2024 | 17:08

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Übernahme der Telefonnummer eines Bestattungsunternehmens nach dem Tod des Inhabers ist grundsätzlich möglich, wenn die Erben damit einverstanden sind. Allerdings gibt es dabei einige rechtliche Aspekte zu beachten:
1. Die Erben müssen das Gewerbe formal abmelden. Solange dies nicht geschehen ist, besteht das Unternehmen rechtlich fort, auch wenn kein aktiver Geschäftsbetrieb mehr stattfindet.
2. Die Übernahme der Telefonnummer stellt einen Vermögenswert dar. Hier sollte eine vertragliche Regelung mit den Erben getroffen werden, in der die Modalitäten (Kaufpreis, Provisionen etc. ) klar geregelt sind. Dieser Vertrag sollte schriftlich erfolgen.
3. Durch die Übernahme der Nummer könnten bei Anrufern Fehlvorstellungen entstehen, dass das alte Unternehmen weitergeführt wird. Hier müssen Sie bei Anrufen für Klarheit sorgen, dass es sich um ein neues Unternehmen handelt. Werbung mit dem alten Firmennamen wäre irreführend.
4. Die Zahlung von Provisionen an die Erben für vermittelte Aufträge ist möglich. Aber auch hier bedarf es einer klaren vertraglichen Regelung. Zudem müssen steuerrechtliche Aspekte beachtet werden.
5. Sie sollten in jedem Fall steuerlichen und ggf. auch anwaltlichen Rat einholen, um die Übernahme rechtssicher zu gestalten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Zusammengefasst ist Ihr Vorhaben bei sorgfältiger Vertragsgestaltung und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzbar. Eine individuelle Beratung durch einen auf Unternehmensrecht spezialisierten Anwalt ist aber in jedem Fall empfehlenswert.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Juni 2024 | 18:25

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