Sehr geehrter Ratsuchender,
das Wechselmodell muss bei keiner Stelle angegeben werden. Es kommt nur allein darauf, dass dieses tatsächlich praktiziert wird.
Nach Ihrer Darstellung wird das Wechselmodell durchgeführt, da die Betreuungsanteile 50:50 betragen.
Und das hat auch Auswirkungen auf den Unterhalt.
Sie haben vollkommen Recht, dass von Ihnen nicht mehr der bisherige Unterhalt in voller Höhe zu zahlen ist.
Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell wird in mehreren Schritten durchgeführt.
Grundsätzlich wird zunächst vom Gesamteinkommen beider Eltern der Bedarf ermittelt. Hinzurechnen ist der Mehrbedarf des Kindes. Das sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass jetzt beide Elternteile das Kind versorgen.
Vereinfacht ausgeführt wird dann ein Quote gebildet, die Auskunft darüber ergibt, welcher Anteil des Bedarfs von dem jeweiligen Elternteil zu tragen ist.
Sodann ist der reine Zahlbetrag zu berechnen. Diese Berechnung hat ebenfalls besondere Vorgaben, die auch berücksichtigt, dass beide Elternteile auch einen Anteil Naturalunterhalt tragen
Dann wird noch zusätzlich ein Ausgleich für das Kindergeld errechnet, das die Mutter erhält.
An Hand meiner Ausführungen, die die Berechnung nur ganz grob im Ansatz wiedergibt, können Sie erkennen, dass nur eine konkrete Berechnung Auskunft über die Höhe des Unterhalts geben kann.
Da die Berechnung kompliziert ist, können Sie sich an das Jugendamt wenden, damit dieses die Berechnung vornimmt und zwischen Ihnen vermittelt.
Den Unterhalt in voller Höhe, so wie aktuell, werden Sie nicht mehr zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.
Ab wann gilt denn ein 50/50 Modell? Muss das Kind wenn der Monat 30 Tage hat, exakt 15 Tage bei mir verbringen? Hat die Mutter eine Chance dagegen vorzugehen, wenn ich sage das der Unterhalt neu berechnet werden muss? Wäre es möglich, dass ein 50/50 nicht anerkannt wird, wenn das Kind mal für einen Monat "nur" 10 Tage bei mir ist?
Sehr geehrter Ratsuchender,
es freut mich zunächst, dass ich helfen konnte.
Es sollten schon exakt hälftige Betreuung im Monat sein. Aber wenn ausnahmsweise in einem Monat davon abgewichen wird, stellt es das Wechselmodell nicht in Frage. Schon alleine in Ferienzeiten wird davon abgewichen werden können, wenn sich das Kind mehr Tage bei einem Elternteil aufhält.
Nur die Abweichung außerhalb der Ferien sollte die Ausnahme bleiben.
Wenn Sie den Unterhalt neu berechnen lassen wollen, kann die Mutter dagegen nicht vorgehen. Das ist Ihre Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle