Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Heranziehung der von Ihnen bereitgestellten Informationen gerne wie folgt:
vielen Dank für Ihre Frage. Bevor Sie eine Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH neben Ihrer Beamtenstelle aufnehmen, sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf das Beamtenrecht, das Arbeitsrecht und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
1. Genehmigung durch den Dienstherrn
Da Sie bereits eine Genehmigung von Ihrem Dienstherrn erhalten haben, Ihre hauptberufliche Tätigkeit auf 70% zu reduzieren, ist dies ein wichtiger erster Schritt. Für die Aufnahme einer Nebentätigkeit, insbesondere in einer so verantwortungsvollen Position wie einem Geschäftsführer einer GmbH, benötigen Sie jedoch eine zusätzliche, gesonderte Genehmigung Ihres Dienstherrn. Das Beamtenrecht schreibt vor, dass Nebentätigkeiten in der Regel genehmigungspflichtig sind, um Interessenkonflikte und eine Beeinträchtigung der dienstlichen Leistungsfähigkeit zu vermeiden.
2. Arbeitszeitregelungen
Zudem muss sichergestellt werden, dass die Arbeitszeit bei der GmbH die für Beamte zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreitet und Ihre Haupttätigkeit als Beamter nicht beeinträchtigt. Es muss klar sein, dass Ihre Tätigkeit als Beamter Vorrang hat.
3. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Da Sie in Ihrer Haupttätigkeit als Beamter nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sind die sozialversicherungsrechtlichen Fragen für Ihre Geschäftsführertätigkeit besonders zu beachten:
Krankenversicherung: Als Beamter sind Sie üblicherweise privat oder beihilfeberechtigt krankenversichert. Für Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer müssen Sie prüfen, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden oder weiterhin privat krankenversichert bleiben können. Da das Beamtenverhältnis weiterhin den Großteil ausmacht, dürfte eine Verbleib in der privaten Krankenversicherung möglich sein. Das müsste aber explit mit der Beihilfe abeklärt werden
Rentenversicherung: Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor. Dies könnte Ihre Versorgungsansprüche als Beamter beeinflussen.
Arbeitslosenversicherung: Auch die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht für Geschäftsführer einer GmbH. Dies kann ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Beamtenversorgung haben.
Dies alles vor dem Hintergrund, dass Sie im Angestelltenverhältnis bei der GmbH beschäftigt bleiben. Sofern Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt sind hier wiederum andere Punkte zu beachten.
4. Steuerliche Aspekte
Die Besteuerung Ihrer Einkünfte als Geschäftsführer erfolgt, wie Sie bereits erwähnten, in der Steuerklasse VI für das zweite Einkommen. Der Steuersatz ist hier höher, da damit die steuerliche Progression ausgeglichen wird.
5. Haftungsrisiken
Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie erhebliche Verantwortung und Haftungsrisiken. Sie sollten sicherstellen, dass die GmbH ausreichend versichert ist und dass mögliche Haftungsrisiken Ihre persönliche finanzielle Situation nicht gefährden. Dazu wäre eine sog. D&O-Versicherung anzumerken. Das sollten Sie aber mit der GmbH klären.
Für eine detaillierte Beratung und individuelle Prüfung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen, einen auf Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.Bitte beachten Sie auch, dass diese Plattform lediglich zu einer ersten rechtlichen Orientierung dient, dass diese Antwort nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann, insbesondere, da auch nur eine geringe Abweichung der Sachverhaltsangaben zu einem anderem Ergebnis führen kann Ich hoffe, meine Einschätzung gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Fell-Bosenbeck, Rechtsanwalt
70 % Beamter und geplant zukünftig Geschäftsführer mit 30% im Anstellungsverhältnis
25. April 2024 13:14 |
Preis:
51,00 €
|
Beantwortet von
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet und möchte meinen Hauptberuf auch weiterhin ausüben. Allerdings nur zu 70%. Mein Dienstherr genehmigt mir dies.
Mit den freien 30% möchte ich ein Anstellungsverhältnis in einer GmbH als Geschäftsführeres eingehen.
Was ist hierbei Arbeitsrechtlich zu beachten, bzw. ist dies möglich?
Mir ist bisher bekannt, dass ich das 2. Einkommen in Steuerklasse 6 zu versteuern habe.
Auch ist mir bekannt, dass ich die dadurch entstehenden Versicherungsfragen klären muss.
Gibt es im Bezug auf die Versicherungen etwas zu beachten?
Vielen Dank!
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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