Wallbox WEG

7. April 2024 16:34 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne an meinem Tiefgaragen Stellplatz eine Wallbox installieren. Es gibt keine einheitliche Lösung bisher.

2011 wurde bei der Eigentümerversammlung folgendes beschlossen: Beschluss: ein funktionierendes Lastmanagement der Ladestation, ist eine zwingende Vorraussetzung für die Installation der E-Ladestation. Die Installation auf eigene Rechnung und Haftung wird den Eigentümer mit 2 Gegenstimmen erlaubt.

An meinem Stellplatz gibt es schon eine normale Steckdose. Die Leitung geht auch über meinen Keller (Löcher in Wand dadurch ja vorhanden).

Darf ich ohne einen Antrag eine Wallbox an meinem Stellplatz installieren. Wenn ja, welche Konsequenzen könnte es für mich haben, wenn irgendwann eine einheitliche Lösung gefunden werden sollte (auf die wir Verbrechens seit 2021 warten. Das Ziel in jeden Eigentümerversammlung ist eine gemeinsame Lösung).

Vielen Dank im Voraus.

7. April 2024 | 17:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, eine Wallbox dürfen Sie nur im Rahmen des getroffenen WEG-Beschlusses installieren (lassen).

Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dienen.

Innerhalb dieser Grenzen bewegt sich voraussichtlich der Beschluss.

Bei einem Verstoß droht ein Unterlassungsbegehren der anderen Eigentümer.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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