Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Da Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG eingeordnet werden, ist die Veräußerung nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Beachten Sie bitte, dass die Finanzverwaltung sehr oft Transaktionslisten verlangt, um zu prüfen, ob die Haltefrist tatsächlich eingehalten wurde.
Es kommt tatsächlich ganz konkret auf jede einzelne Kryptowährung an, Sie müssen also bei jeder einzelnen Kryptowährung prüfen, ob die Haltefrist abgelaufen ist. Aktuell scheint dies bei Ihnen nur bei Bitcoin und Litecoin so zu sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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