Betrug Paragraph 263

19. Januar 2024 12:39 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe vor 2 Jahren wegen spielsucht lastschrieft zurück gehen lassen.Und habe das Geld verspielt in online casinos.Als ich nicht mehr weiter wusste wendete ich mich an meinen Mann und bank.So das alle Schulden beglichen wurden und auch bei der Bank wurde alles geklärt.Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen Betrug.Welches Strafmaß muss ich erwarten.

19. Januar 2024 | 13:04

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

hier wird mildernd zu berücksichtigen sein, dass die Schadenwiedergutmachung erfolgt ist.

Die Spielsucht könnte aber nur dann mildernd berücksichtigt werden, wenn Sie sich deshalb in Behandlung ergeben haben.

Dann kann es sogar möglich sein, dass eine Einstellung des Verfahrens erzielt wird.

Sollte eine Einstellung nicht in Betracht kommen, werden Sie mit einer Geldstrafe von drei bis sechs Monatseinkünfte zu rechnen haben.

Aber das ist nur als grobe Schätzung zu verstehen, da man die gesamte Akte nicht kennt.

Ich würde Ihnen dringend raten, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit dann nach Akteneinsicht die weiteren Schritte eingeleitet werden können.

Sie selbst sollten solange schweigen und keine Angaben machen.

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle




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