Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass ein Vertrag, der unter Zwang oder Drohung abgeschlossen wurde, rechtlich gesehen nichtig sein kann. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie durch die Umstände gezwungen wurden, diese Vereinbarungen zu treffen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Optionen zu besprechen.
Wenn Sie noch nicht mit einem Anwalt gesprochen haben, sollten Sie dies so schnell wie möglich tun, was den Vorwurf der sexuellen Nötigung betrifft.
In Bezug auf Ihre Ängste etc., ist es wichtig, dass Sie diese Bedenken mit einem vertrauenswürdigen Erwachsenen oder einem professionellen Berater teilen. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr fühlen, sollten Sie die Polizei kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
23. Dezember 2023
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10:11
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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