Autobahnrennen Gumpalm 2008 nachts auf dem Frankfurter Kreuz (Kreuzrennen) möglich?

| 30. Mai 2008 17:30 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc Weckemann

Ein Bekannter möchte am 8.8.8 ein Autobahnrennen "Gumpalm 2008" veranstalten. Dies soll auf dem Frankfurter Kreuz stattfinden. Es sollen um 4 Uhr morgens 30 Runden = 120 Rechtskurven gefahren werden. Teilnehmen sollen 150 Supersportwagen mit PS-Stärken zwischen 420 bis 1000 PS. Die Regeln stehen unter gumpalm.com

Ist mit einer Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu rechnen? Was müsste man an den Regeln ändern, damit die Genehmigung wahrscheinlicher erteilt wird?

Der Veranstalter freut sich sicher über meine juristischen Tipps, die ich mir hier holen möchte.

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihrem Bekannten geplante Veranstaltung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Genehmigung erhalten.

Gemäß § 29 StVO (Wortlaut s. unten) sind Rennen im Straßenverkehr grundsätzlich verboten. Die "Gumpalm 2008" würde eindeutig ein Rennen im Sinne dieser Vorschrift darstellen. (Wettbewerbe zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten bzw. zur Erzielung einer Bestzeit)

Theoretisch können die zuständigen Behörden von allen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen. Zu den Vorschriften, von denen hiernach eine Ausnahme zugelassen werden kann, gehört auch § 29 Abs. 1 StVO .

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung steht im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, der die Abweichung vom gesetzlichen Verbot rechtfertigen würde. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn eine so überwiegende Bedeutung des Rennens in Frage käme, dass die durch das Verbot geschützten Belange, wie z.B. die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. in den Hintergrund treten würden. Die ist bei der geplanten "Gumpalm 2008" auszuschließen.

Nach Durchsicht der Homepage Ihres Bekannten kann auch ausgeschlossen werden, dass durch Regeländerungen eine Ausnahmegenehmigung erreicht werden könnte. Dies zumindest nicht ohne den beabsichtigten Charakter der Veranstaltung gänzlich zu zerstören.

Selbstverständlich steht es Ihrem Bekannten frei, eine solche Vreanstaltung auf einer geeigneten Rennstrecke (z.B. einem Rundkurs) zu organisieren.

Ich hoffe, Ihnen trotz dieser für Sie negativen Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Weckemann
Rechtsanwalt
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Marc Weckemann
C-G-W Rechtsanwälte

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§ 29 StVO

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juni 2008 | 12:48

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Weckemann,

vielen Dank für die Tipps. Es wurde zunächst durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht, dass dem Rennen auf dem Autobahnkreuz eine überwiegende Bedeutung zukommt. Daher blieb nun laut Veranstalter der Behörde keine andere Wahl, als die Erteilung der Genehmigung für die Gumpalm 2008 zu signalisieren. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das Autobahnkreuzrennen während des normalen Straßenverkehrs stattfinden wird.

Kann man, wenn das Rennen erlaubt wird, trotzdem Punkte in Flensburg bekommen? Der Teilnehmer musste erfahren, dass wegen der schon jetzt begonnenen Trainingsfahrten eine fest installierte Radaranlage in der Zufahrt zur Rennstrecke aufgebaut wurde.

Ergänzung vom Anwalt 7. Juni 2008 | 16:07

Sehr geehrter Fragesteller,

während des normalen Straßenverkehrs müssten die Straßenverkehrsvorschriften eingehalten werden. Eine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung wird nicht möglich sein. Vielleicht kann Ihr Bekannter aber auch die "Bedeutung" der Veranstaltung noch in einem solchen Maße steigern, dass ihm nicht nur für die Veranstaltung selbst, sondern auch bzgl. der Verkehrsvorschriften ausdrücklich etwas siganalisiert wird.

Verstöße gegen die StVO werden von den Behörden verfolgt werden und können ggf. auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Ich rate demnach dringend dazu die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten und insbesondere auch keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden !!!

Da gemäß der Veranstalterhomepage und div. Pressemitteilungen bei der geplanten Veranstaltung die "Geschicklichkeit" der Fahrer im Vordergrund stehen soll und es auf Höchstgeschwindigkeiten nicht ankommt, dürfte die Radaranlage eigentlich kein Problem darstellen.

Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, dass ich jederzeit gerne für die anwaltliche Vertretung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verfügung stehe. (Falls bei einer Trainingsfahrt, im Warm-Up oder Rennen aus Versehen einmal die Geschicklichkeit in den Hintergrund tritt, wovon ich jedoch nicht ausgehe)

Mit freundlichen Grüßen

Weckemann
Rechtsanwalt

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Vielen Dank. Ich habe es meinem Bekannten so weitergegeben. Er wird alles dafür tun, dass das Rennen so läuft wie es die Frankfurter Polizei von ihm verlangt. Es soll ja keine Knöllchen geben nur wegen eines kurzen Autobahnkreuzrennens. Wenn sich jemand nicht beherrschen kann und meint, 250 km/h fahren zu müssen wird er vom Rennen ausgeschlossen, sagt der Veranstalter. Wir dürfen also auf ein spannendes und packendes Autorennen am Frankfurter Kreuz gespannt sein. Der normale Verkehr soll möglichst wenig behindert werden. Aber besser, man meidet am 8.8.8 die Autobahnen im Frankfurter Raum. Nochmal vielen Dank für Ihren Rechtsrat, den mein Bekannter befolgen wird. Die Gumpalm 2008 kann also stattfinden, wenn die Behörde es genehmigt. Das ist toll! Das Stadtreinigungsamt kriegt den Dreck sicher auch schnell wieder weg, damit es morgens wieder gepflegt aussieht.

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