Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich ist es so, dass Versicherungen im Rahmen der Schadenregulierung Informationen einholen dürfen, die für die Beurteilung des Schadens relevant sind. Dies dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und den Umfang der Leistungspflicht der Versicherung zu bestimmen.
Allerdings sind die von Ihrer Versicherung geforderten Informationen - Informationen über ein mögliches Insolvenzverfahren, nicht beglichene Forderungen und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - in der Regel nicht relevant für die Beurteilung eines Diebstahlschadens an Ihrem E-Bike. Es ist daher fraglich, ob die Versicherung berechtigt ist, diese Informationen von Ihnen zu verlangen.
2.
Ich empfehle Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Rechte in dieser Situation zu klären. Es könnte auch hilfreich sein, sich an die Verbraucherzentrale oder an den Versicherungsombudsmann zu wenden, um eine unabhängige Meinung zu erhalten.
3.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
27. Oktober 2023
|
14:59
Antwort
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