Japanreise mit Vorstrafe

8. Oktober 2023 21:39 |
Preis: 47,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Hallo,

ich plane zurzeit eine Reise nach Japan mit meinem Freund. Während unserer Recherche fanden wir heraus, das sämtliche Nutzer im Internet behaupteten, dass man nach Japan niemals einreisen kann, wenn man vorbestraft ist. Mein Freund und ich wurden wegen Ladendiebstahls vor 4 Jahren zu einer Geldstrafe zu 90-Tagessätze verurteilt. Wir bereuen diese Tat zutiefst. Die Verurteilung taucht zwar nicht im Führungszeugnis auf, trotz allem gelten ja unterschiedliche Regelungen bei der Einreise.

Zur Frage: Können wir mit unserer Vorstrafe nach Japan einreisen? Müssen wir auf der Einreisekarte das "Ja" ankreuzen oder gelten wir wie hier nicht als vorbestraft? Einige Nutzer im Internet haben oftmals abgeraten "Ja" anzukreuzen weil die Chance auf eine Einreise sonst gleich 0 sind.

Wir wollen insgesamt 8 Tage in Japan verbringen.

Vielen Dank!

9. Oktober 2023 | 02:01

Antwort

von


(296)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

zunächst ist die Frage zu stellen:

1) Gelten Sie als Vorbestraft?
2) Falls ja, wie lange?
3) Einreise

1) Gemäß § 53 Abs. 1 BZRG dürfen sich Verurteilte als unbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis oder nur nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG einzutragen ist.

Weit verbreitet ist die Annahme, im Bundeszentralregister seien Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen. Tatsächlich ist zwischen dem Register selbst (§§ 3 ff. BZRG) und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. dem Führungszeugnis (§§ 30ff. BZRG) zu unterscheiden. De facto werden alle Strafen in das Register aufgenommen und bleiben eingetragen, bis sie getilgt werden (§§ 45ff. BZRG). Sie gelten daher tatsächlich also als vorbestraft.

2) Die Tilgungsfrist richtet sich dabei nach der Strafhöhe. Im BZR werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht. Selbiges gilt für Freiheitsstrafen oder Arreste von weniger als drei Monaten und Jugendstrafen unter einem Jahr. Die Strafe wäre daher auch noch im BZR zu finden.

3) Sie müssen auf der Karte leider ja ankreuzen. Wenn Sie hier ein falsches Kreuz setzen, kann ihnen die Einreise verwehrt werden und Sie werden ausgewiesen bzw. bereits am Flughafen abgewiesen. Es gibt hier inzwischen einen gewissen Datenaustausch zwischen den Behörden. Sie können lediglich vorab bei der Botschaft fragen, ob und wo hier eine Grenze gezogen wird. Japan sieht Drogendelikte allgemein strenger an. Das würde daher für Sie sprechen, da es sich um etwas anderes handelt und die Strafe vhm. gering ist. Es handelt sich hier leider meist um eine Einzelfallentscheidung.

Daher als konkrete Empfehlung: Rufen Sie bei der Botschaft an. Lassen Sie sich per Mail kurz bestätige, dass Sie einreisen können. Füllen Sie dann bei Einreise das Formular aus, können Sie darauf verweisen. Der Aufwand sollte vorab relativ gering sein und spart ihnen eine Menge Risiko und ggf. Ärger.

VG und gute Reise
Schulze


ANTWORT VON

(296)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER