Retoure unvollständig angekommen

6. September 2023 14:35 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


16:22

Sehr geehrter Rechtsanwalt/Sehr geehrte Rechtsanwältin,

Vor 2 Monaten habe ich eine große Bestellung bei Ikea aufgegeben. Ein Teil davon war ein Ecksofa. Dieses kam mit einer beschädigten Récamiere zu uns, also wurde die Récamiere durch eine neue ersetzt. Leider war auch die neue beschädigt und musste zum zweiten Mal ausgetauscht werden. Hier kommt die Situation:
1- Zwei Tage bevor die Ersatzlieferung eintraf und das beschädigte Sofa abgeholt wurde, rief ich bei Ikea an und bat um die vollständige Rückgabe des Sofas. Denn Ich hatte schon Fragen was die Qualität angeht. Die Dame vom Kundendienst stornierte daraufhin die Lieferung einer neuen Récamiere und hielt unseren Termin nur für die Abholung ein. Leider hat sie den Namen des Termins nicht geändert und nur die Recamiere als zweck für die Abholung behalten. Ich habe das nicht überprüft, weil ich mich auf den Anruf verlassen habe. Nach zwei Tagen kam die Spedition und fragte, was abzugeben sei. Ich habe alles abgegeben und sie haben es abgeholt (aber sie haben mir keinen Abholschein gegeben, weil sie damit überfordert waren und nicht wussten, was abgeholt werden sollte). Meine Frau war Zeugin bei der Abholung und dem Telefonat. Meine Schwiegermutter war auch Zeugin bei der Abholung, weil sie aus der Ukraine zu Besuch war.

2- Nach ein paar Tagen hat Ikea nur die Lieferung der Récamiere bestätigt und gesagt, dass Sie nur die beschädigte Récamiere erhalten haben, obwohl das komplette Sofa von der Spedition abgeholt wurde.

3- Ich habe mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert und Sie haben immer verschoben und gesagt, dass Sie das überprüfen und sich zeitnah bei mir melden werden. Leider habe ich keinerlei Informationen von Ihnen erhalten und Sie behaupten weiterhin, dass Sie das Sofa ohne die Récamiere bezahlen sollten. Klarna hat sich jetzt mit mir in Verbindung gesetzt (weil der Kauf über klarna lief) und hat die Zahlung gefordert.

Meine Frage ist:
Muss ich jetzt für das Sofa bezahlen oder wie sieht es Rechtlich aus?
Wie kann ich die Situation lösen, vor allem, weil Ikea einfach nicht kooperieren wollen und schauen, wo das Sofa ist.

Ich bedanke mich bei Ihnen,
Mit freundlichen Grüßen

6. September 2023 | 15:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Verkäufer trägt hier das Risiko für den Verlust der Ware. Dass Sie keinen Abholschein haben bzw. der Abholtermin bei Ikea anders bezeichnet wurde, ändert an der Rechtslage nichts. Entscheidend ist hier, dass die Spedition das Sofa abgeholt hat und Ihre Frau dies auch glaubhaft bezeugen kann. Es ist daher nicht Ihre Angelgenheit, wo sich das Sofa nun befindet. Ikea muss das Ganze letztlich mit der Spedition klären.

Ich empfehle Ihnen daher Ikea zur Zahlung aufzufordern und eine Frist zur Zahlung zu setzen und rechtliche Schritte nach Fristablauf anzukündigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. September 2023 | 15:37

Sehr geehrter Herr Dr. Ahmadi,

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre verständliche und geklärte Antwort.
Ihrer Antwort zufolge würde ich Ikea demnächst mitteilen, dass ich nicht für den Verlust der Waren hafte und dass ich Zeugen habe, die die Abholung durch die Spedition bezeugen können. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1- Muss die Aufforderung schriftlich erfolgen oder reicht ein Telefongespräch aus?
2- Wer trägt die Anwaltskosten, wenn ein Anwaltsschreiben verschickt wird?
3- Soll ich den Rest der Ware außer dem Sofa bezahlen oder abwarten, bis Ikea die Rechnung aktualisiert hat? Derzeit drängt klarna mit einer Zahlungsaufforderung.

Vielen Dank nochmal,
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. September 2023 | 16:22

Danke für Ihre Rückmeldung.

1. Am besten schriftlich bzw. per Mail, hauptsache nachweisbar.

2. Zunächst Sie, aber wenn nicht fristgemäß von Ikea gezahlt wird, können Sie die Anwaltskosten als Schadensersatz ggü Ikea einfordern

3. Da Sie hier ggü Klarna ein eigenständiges Rechtsverhältnis haben, sollten Sie erstmal zahlen, sonst haben Sie unnötige Probleme mit Klarna .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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