Allein im Grundbuch. Was passiert bei Hochzeit

5. August 2023 17:55 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


10:34

Guten Tag,

Ich habe eine Immobilie (allein im Grundbuch). Mein Lebensgefährte ist 10 Jahre nach dem Bau des Hauses hier eingezogen und hat kein Geld darin investiert.
Wir sind nicht verheiratet, überlegen aber zu heiraten.

Bin habe ich zwei Fragen.
- können wir bei Hochzeit mein Haus schützen? Ich habe einen Sohn aus 1. Ehe und dieser soll das Haus irgendwann erben. Können wir im Ehevertrag/ Testament regeln dass bei Scheidung oder Tod meinerseits, mein Sohn alles bekommt und der neue Mann keine Rechte am Haus hat? Müssen wir dann eine Gütertrennung vereinbaren und auch ein Testament mit pflichtteilsverzicht verfassen?

- was passiert wenn mein neuer Mann pflegebedürftig wird? Können wir das Haus, das vor der Ehe und pflegebedürftigkeit bestand schützen oder muss ich als Ehefrau auch mein Haus verkaufen, wenn sein Vermögen nicht ausreichen würde? Gibt es eine Möglichkeit das Haus zu schützen?

5. August 2023 | 18:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Durch die Eheschließung ändert sich nichts an den Eigentumsverhältnissen am Haus.
Im Erbfall wäre durch den pauschalierten Zugewinn die Immobilie gefährdet wenn nicht zuvor ein Ehevertrag geschlossen würde. Ein Testament oder ein Pflichtteilsverzicht jeweils alleine würde nicht zum gewünschten Ergebnis führen da dadurch kein völliger Ausschluss erfolgen würde (Enterbung und Pflichtteilsverzicht zu Gunsten des Sohnes würde zum gewünschten Ergebnis führen).

Im Pflegefall müssten Sie auch mit dem Haus für die Pflegekosten aufkommen. Eine Möglichkeit wäre hier die lebzeitige Übertragung der Immobilie an den Sohn.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. August 2023 | 09:24

Vielen Dank für die Rückmeldung. Mit was für Kosten müssten wir ca rechnen, wenn wir einen Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbaren und auch ein Testament verfassen mit Verzicht auf den Pflichtteil und Enterbung?
Frau hat ein Haus mit wert ca 500.000 Euro, sonstiges vermögen ca 20.000€

Mann hat ein Haus mit ca 300.000 Euro und Vermögen ca 5000€

Wir wollen gegenseitig ausschließen, dass der andere was erhält, da beidseitig Kinder da sind, die die Häuser usw erben sollen. Gemeinsame Kinder gibt es keine.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. August 2023 | 10:34

Sehr geehrter Fragesteller,

für einen Ehevertrag müssen Sie im vorliegenden Fall mit ca. 3.000 € Notarkosten rechnen.

Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht wird ungefähr die gleichen Kosten auslösen.

Ehevertrag und Erbvertrag bedürfen der notariellen Beurkundung. Im Rahmen der Beratung wird der Notar Sie auch dahingehend belehren ob zusätzlich zum Erbvertrag ein Testament notwendig wird. Ebenso lässt sich die Lösung die Sie durch den Ehevertrag anstreben (Ehegatte soll im Falle des Todes nicht auf die Immobilie des Toten zugreifen können) durch einen Erbvertrag mindestens teilweise mitlösen, sodass die Kosten nicht 3 mal (Ehevertrag, Erbvertrag, Testament) anfallen.

Der Notar kann Sie hierzu umfassend beraten.

Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
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