Rentner in Privatinsolvenz Steuervorauszahlung

29. Juni 2023 16:21 |
Preis: 55,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
mein Vater befindet sich derzeit, nach Tod der Lebenspartnerin, in Privatinsolvenz. Er ist Rentner und erhält neben der Altersrente noch Witwenrente. Nun soll er, vierteljährlich an das Finanzamt, 190 Euro Steuervorauszahlung leisten.
Er kommt mit seinen, nach der Pfändung verbliebenen Geld, eh schon nur sehr knapp hin und weiß nicht, wie er dies derzeit bezahlen soll.
Wir haben beim Gericht bereits beantragt den Pfändungsfreibetrag aufgrunddessen zu erhöhen, also die Steuervorauszahlung zu berücksichtigen. Dies wurde heute mit der Begründung abgelehnt, dass ab Juli ja der Pfändungsfreibetrag sowieso erhöht wird. Allerdings wird ab Juli seine Grundmiete auch stark steigen. Dies frisst das zusätzliche Geld also gleich wieder auf.
Gibt es noch irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, dass die Steuervorauszahlung mit berücksichtigt wird und was würde passieren, wenn er die Vorauszahlung eben nicht bezahlen kann da kein Geld übrig ist?
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für Ihre Antwort!


Einsatz editiert am 29. Juni 2023 17:26

30. Juni 2023 | 19:39

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

hier wäre zunächst einmal dem Insolvenzverwalter die Situation offen zu legen.

Es muss berechnet werden, ob überhaupt Steuern anfallen werden, weshalb der Vorauszahlungsbescheid eventuell rechtswidrig wäre. Insofern muss auch mit dem FA gesprochen werden.

Gesetz dem Fall, dass die Voraussteuern rechtmäßig festgesetzt sind, bleibt nur die Möglichkeit, so noch nicht geschehen- Ihrem Vater das sogenannte Pkonto einzurichten.

Die Bank muss dann das Konto so führen, das monatlich mindestens 1340 € pfändungsfrei verbleiben.

Das FA ist dann ein weiterer Gläubiger, der falls diese Steuern nicht gezahlt werden können pfändungstechnisch nur auf alle eingehenden Beträge bis zum Freibetrag zugreifen kann und seine Forderungen zur Tabelle anmelden muss.
Deshalb sollten Sie unbedingt diese neue Forderung auch dem Insolvenzverwalter mitteilen, damit hier die Restschuldbefreiung -je nach Fortschritt- nicht in Gefahr gerät.

Oder anders ausgedrückt:

Über den Pfändungsfreibetrag hinaus muss nicht geleistet werden! Egal, wieviele Schuldner vorhanden sind.

Zwar erhöht das etwaige Schulden, aber anderenfalls wären die Pfändungsschutzregeln dann unsinnig, welche eben auch gegenüber dem Finanzamt gelten.



Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt




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