Autoversicherung Schadensfreiheitsklasse

28. Juni 2023 20:38 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Mein Sohn (21 Jahre) fährt seit 4 Jahren Auto, erst als begleitetes Fahren, dann bei mir als Fahrer in der Versicherung eingetragen.
Seit August 22 hat er einen eigenen Wagen und wurde bei der Autoversicherung in Schadensfreiheitsklasse 1/2 eingestuft (soweit richtig). Es wurde sich noch entschuldigt, dass er seinen Wagen nicht vor dem 1. Juli gekauft und angemeldet hat, dann wäre er unter die 180-Tage-Regelung gefallen und wäre zum Januar 2023 in die Schadensfreiheitsklasse 1 gekommen, so würde es leider erst zum August 2023 passieren.

Letzte Woche kam die Rechnung ab August 2023. Er ist immer noch ein weiteres Jahr in der 1/2 und würde erst ab August 2024 in die 1 kommen. Er rief bei der Versicherung an, da ihm versichert wurde, dass er nach einem unfallfreien Jahr in der 1/2 ab August 2023 in die Schadensfreiheitsklasse 1 eingestuft werden würde, und auch die Website der Versicherung HUK sagt genau dieses aus.

Laut mehreren Telefonaten, auch mit dem Vorgesetzten, würde das nicht stimmen, er wäre im Jahr 2022 nicht vor dem ersten Juli versichert worden, hätte also keine 180 Tage unfallfrei in der 1/2 in Jahre 2022 verbracht.
Plötzlich heißt es, es zählt das Jahr vom 01.01-31.12. Daraufhin meinte ich, ja gut, dann kommt er ja im Januar 2024 in die 1 - oh nein, es zählt dann wieder das Anmeldejahr. Wir sehen nicht ein, dass er 2 Jahre in der 1/2 bleiben muss und haben das Gefühl, hier stimmt etwas nicht. Gerade mit dem ersten eigenen Auto als Azubi, Vollkasko, ist die Summe sehr hoch (zumal die Versicherung um insgesamt 80€ erhöht wurde)


Wir haben noch 2 Wochen Zeit um zu kündigen. Die Verbraucherberatung konnte uns leider erst einen Termin in 6 Wochen geben.

28. Juni 2023 | 22:46

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Gem. der Tabellen zur SF-Klasse auf der Seite https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/schadenfreiheitsklasse.html erfolgt eine Einstufung in Klasse 1 nach einem schadenfreien Kalenderjahr.

Das erste schadenfreie Kalenderjahr wird (hoffentlich) 2023 sein, so dass eine Einstufung in Klasse 1 danach zum 01.01. 2024 erfolgen würde.

Allerdings ist hier das Problem, wenn als Versicherungsjahr tatsächlich Anfang August bis Ende Juli o.ä. vereinbart wurde (Versicherungsschein prüfen).

In den Bedingungen der HUK (AKB: https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf) heißt es unter I.3.:

Zitat:
Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf einmal im Versicherungsjahr neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (=Ablauf) stehen im Versicherungsschein.


Hier ist dass Problem, dass Ihr Sohn im August 2023 noch kein schadenfreies Kalenderjahr vorweisen kann, sondern dies erst im August 2024 der Fall ist, womit die Versicherung daher nicht ganz Unrecht hat.

Versuchen Sie ggf. zu erreichen, dass das Versicherungsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt wird. Dann sollte einer Einstufung in Klasse 1 zum 01.01.2024 nichts im Wege stehen.

Die entsprechenden Angaben sollten natürlich noch einmal anhand Ihres konkreten Versicherungsscheins und den Bedingungen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Rückfrage vom Fragesteller 30. Juni 2023 | 13:19

Vielen Dank!

Es ist tatsächlich so, dass das Versicherungsjahr von August bis August geht.
Uns wurde gesagt, dass die HUK das jetzt immer so macht, da sich Kunden beschwert hätten, dass sie am Jahresende immer alle Versicherungen zahlen müssen.
Daher würde Versicherungen ausschließlich unterjährig abgeschlossen.

Eine Umstellung aufs Kalenderjahr wurde abgelegt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Juni 2023 | 15:10

Ich würde es noch einmal mit Nachdruck versuchen, den Vertrag umzustellen.

Ansonsten sehe ich nach der Regelung der Vertragsbedingungen tatsächlich die Gefahr, dass Sie erst im August 2024 herabgestuft werden, was ja tatsächlich mehr als ärgerlich wäre.

Natürlich kann man hier ggf. die Kündigung in Betracht ziehen, um dies mit einer anderen Versicherung dann zum 01.01.2024 mit der Herabstufung zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
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