Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ihre abschließende Frage einem Anwalt zu stellen, ist für diesen immer schwer zu beantworten, da es aus Anwaltssicht immer die bessere und sichere Wahl ist, erst Akteneinsicht zu nehmen, um dann zu prüfen, ob und wie man sich äußert.
Aber natürlich kostet die Beauftragung eines Anwalts Geld und ich kann verstehen, dass man bei einem relativ klaren Sachverhalt überlegt, sich das zu sparen.
Wirklich schlauer ist man meist erst hinterher. Tatsächlich sehe ich hier bei Ihrer Schilderung gute Aussichten, dass das Verfahren - davon ausgehend, dass Ihr Sohn strafrechtlich bisher unbelastet ist - am Ende eingestellt wird (ggf. gegen Geldauflage).
Im Normalfall sollte das Ganze bei dieser Verkettung unglücklicher Umstände glimpflich ausgehen. Ob man tatsächlich der Vorladung Folge leistet oder sich lieber schriftlich äußert, ist dann ebenfalls Geschmackssache. Letzteres hat eben den Vorteil, dass man sich in Ruhe seine Äußerungen überlegen kann. Für relevant halte ich insbesondere: Versicherung erstmals im April 22 durch Sie als Mutter abgeschlossen ohne zu beachten, dass keine automatische Verlängerung eintritt (Ihr Sohn wusste das noch viel weniger). Scooter wurde dann wegen E-Bike Anschaffung in den letzten Monaten gar nicht mehr genutzt und erst jetzt, als der Freund mit seinem defekten Fahrrad liegen geblieben war (oder wie auch immer), kam es völlig ohne nachzudenken zum Verleih des Scooters. Sofort nach Bekanntwerden wurde der Versicherungsschutz verlängert (Bescheinigung ruhig beifügen). Ggf. sollte man auch noch einmal mit dem Freund sprechen, was dieser angegeben hat.
Egal wie Sie sich entscheiden, wünsche ich Ihnen bzw. Ihrem Sohn ein gutes Ende, d.h. eine Einstellung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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