§6 Abs.1 PflVG E-Scooter ohne Versicherungsschutz auf öffentlichem Weg

4. Juni 2023 17:47 |
Preis: 50,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag. Mein Sohn (17) hat seinen E-scooter ohne Versicherungsschutz an einen Freund verliehen, der leider erwischt wurde.
Mein Sohn hat den E-Scooter im Dezember 21 bekommen. Im April 22 hatte ich hierfür eine Versicherung abgeschlossen. Leider war mir nicht bewusst, dass diese sich nicht automatisch verlängert oder man wenigstens eine Info bekommt, das der Schutz ausläuft. Da mein Sohn mitlerweile ein E-Bike hat, mit dem er zur Ausbildungsstätte fährt, ist dies zusätzlich leider auch total in Vergessenheit geraten. (Erwohnt schon alleine) Nun hatte er den Scooter für an seinen Freund verliehen ( dessen Fahrrad kaputt war), der leider mit dem alten Aufkleber angehalten wurde. Als mein Sohn mir das berichtetet habe ich umgehend Kontakt zur Versicherung aufgenommen und den Vertrag reaktiviert. (17.5) Gestern kam dann nun eine Vorladung für Morgen mit der Info, dass nun eine Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft, da er den Gebruach gestattet hat. Unstrittig ist, das wir keinen Schutz hatten. Dies geschah halt nur wirklich nicht absichtlich.
Meine Frage wäre nun, ob wir den Sachverhalt einfach so schildern sollten oder ich tatsächlich einen Anwalt für diesen Fall benötige?
Vielen Dank.

4. Juni 2023 | 19:41

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ihre abschließende Frage einem Anwalt zu stellen, ist für diesen immer schwer zu beantworten, da es aus Anwaltssicht immer die bessere und sichere Wahl ist, erst Akteneinsicht zu nehmen, um dann zu prüfen, ob und wie man sich äußert.

Aber natürlich kostet die Beauftragung eines Anwalts Geld und ich kann verstehen, dass man bei einem relativ klaren Sachverhalt überlegt, sich das zu sparen.

Wirklich schlauer ist man meist erst hinterher. Tatsächlich sehe ich hier bei Ihrer Schilderung gute Aussichten, dass das Verfahren - davon ausgehend, dass Ihr Sohn strafrechtlich bisher unbelastet ist - am Ende eingestellt wird (ggf. gegen Geldauflage).

Im Normalfall sollte das Ganze bei dieser Verkettung unglücklicher Umstände glimpflich ausgehen. Ob man tatsächlich der Vorladung Folge leistet oder sich lieber schriftlich äußert, ist dann ebenfalls Geschmackssache. Letzteres hat eben den Vorteil, dass man sich in Ruhe seine Äußerungen überlegen kann. Für relevant halte ich insbesondere: Versicherung erstmals im April 22 durch Sie als Mutter abgeschlossen ohne zu beachten, dass keine automatische Verlängerung eintritt (Ihr Sohn wusste das noch viel weniger). Scooter wurde dann wegen E-Bike Anschaffung in den letzten Monaten gar nicht mehr genutzt und erst jetzt, als der Freund mit seinem defekten Fahrrad liegen geblieben war (oder wie auch immer), kam es völlig ohne nachzudenken zum Verleih des Scooters. Sofort nach Bekanntwerden wurde der Versicherungsschutz verlängert (Bescheinigung ruhig beifügen). Ggf. sollte man auch noch einmal mit dem Freund sprechen, was dieser angegeben hat.

Egal wie Sie sich entscheiden, wünsche ich Ihnen bzw. Ihrem Sohn ein gutes Ende, d.h. eine Einstellung des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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