Plagiat

1. Mai 2008 17:53 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Ich habe privat ein Handwerkzeug konstruiert, das zum Schneiden von Kunststoffprofilen, hier speziell im Bereich der Elektroindutrie, zum Schneiden von Verdrahtungskanälen.
Diese Werkzeug habe ich einem internationalen Konzern, mit Hauptstandort USA, hier in einer deutschen Firma vertreten, zur Vermarktung angeboten.
Diese Firma zeigte sich auch sehr interessiert und hat von mir 3- Geräte dieser Art erhalten, an denen ich wunschbedingte Änderungen vorgenommen habe.
Diese Firma hat dann dieses von mir gelieferte Werkzeug auf 3- Fachmessen ausgestellt.
Nach einem halben Jahr hat man mir die Werkzeuge komentarlos mit Paketdienst zurückgesandt und mir telefonisch mitgeteilt, das man nicht an dem Vertrieb der Werkzeuge interessiert sei.
Aber eben diese Firma hat mein entwickeltes Werkzeug, zu nahe 100% kopiert -es wurden nur einige nicht nutzungs bedingete Änderungen vorgenommen- und auf den Markt gebracht. Das Werkzeug wird heute weltweit mit großem Erfolg verkauft.
Diese Erkenntnis habe ich seit ca. 1,5 Jahren
Schutzrechte hatte ich nicht beantragt. Leider!
Frage ist das zulässig?
Gilt etwa in den USA ein anderes Recht, so das man diese Kopierung dort verfolgen kann?
Wie lang ist die Verjährungszeit für solche Sachen.
Denn meines Wissens darf man in Deutschland munter kopieren, wenn keine Schutzrechte beantragt wurden.
Oder ist aufgrund der Hinterhältigkeit ein anderer Rechtsfall gegeben?

Auf eine Antwort bin ich gespannt.

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich kann man nur gegen "Plagiate" vorgehen, wenn man entsprechende Schutzrechte hat. Das gilt auch in den USA.

Es war sicherlich ein großer Fehler, der Firma Originalstücke zuzusenden, ohne sich vorher rechtlich abgesichert zu haben.

Auf der anderen Seite könnte man versuchen, die "Hinterhältigkeit" fruchtbar zu machen, in dem man vor allem aufzeigt, dass ein solches Verhalten sittenwidrig oder wettbewerbswidirg war. Dann könnten Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Dazu müßte man aber den Fall insgesamt begutachten. Die Erfolgsaussichten sind ob des zusätzlichen Auslandsbezuges sehr schwer einzuschätzen und liegen mit ziemlicher Sicherheit nicht über 50%.

Sie können auch - mit anwaltlicher Hilfe - das Unternehmen derart "unter Druck" setzen und möglicherweise zur Zahlung einer gewissen Geldsumme veranlassen, in dem Sie androhen, publik zu machen, dass Sie der eigentliche "Erfinder" sind und wie Sie durch die Firma behandelt wurden. So etwas schadet natürlich dem Image der Firma und kann daher geeignet sein, sich gütlich zu einigen. Das wäre m.E. die beste Lösung, um 1. noch etwas "herausholen zu können" und 2. der Gegenpartei etwas "auf den Zahn zu fühlen", bevor man wirklich rechtliche Schritte einleiten würde.

Die Verjährung für evtl. Schadensersatzansprüche beträgt in Deutschland 3 Jahre. Ob und inwiefern deutsches Recht aber überhaupt gilt, läßt sich von hier aus schwer sagen; das müßte ebenfalls am konkreten Fall geprüft werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider
Rechtsanwalt

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