Sehr geehrter Fragensteller,
an sich ist eine einseitige Stornierung gebuchter Reisebestandteile nicht möglich. Auch nicht über die §§ 119 ff. BGB. Zumindest nicht in diesem Fall.
Am besten Sie verweisen auf den rechtsverbindlich geschlossenen Vertrag und setzen per Einwurfeinschreiben eine Zahlungsfrist für die Zusatzkosten auf den 30.04.2023. Nach fruchtlosem Fristablauf kann man dann mit einer Klage oder einem gerichtlichen Mahnbescheid weiter voranschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
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