ich habe ein Einzelunternehmen und biete Dienstleistungen im Eisenbahnsektor an. Hierbei betreue ich sicherheitstechnisch die Gleisinfrastruktur.
Ist es grundsätzlich möglich mit meinen Vertragspartnern eine individuell ausgehandelte Haftungsvereinbarung nach Paragraph 276 BGB zu schließen? Hierbei würde ich sämtliche Fahrlässigkeitsstufen ausschließen bzw. mit einer maximalen Haftungssumme beschreiben.
Den Vorsatz werde und kann ich natürlich nicht ausschließen.
Ist dies auch auf Einzelunternehmer anwendbar oder nur für Bürger —> BGB?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Lassen Sie sich von der Bezeichnung "Bürgerliches Gesetzbuch" nicht verwirren, das gilt auch für Unternehmer. Sie können und sollten sogar eine solche individuelle Haftungsvereinbarung in Ihre Verträge aufnehmen, ob aber der Vertragspartner der Vereinbarung zustimmt, ist die nächste Frage.
Da in diesem Bereich viele gefährliche Fallen lauern, sollten Sie zur Vermeidung teurer Fehler/Mißverständnisse einen Anwalt mit der konkreten Formulierung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.